EBay Kleinanzeigen muss ich es zurücknehmen?

4 Antworten

Muss ich es wieder annehmen?

Allerdings.

Und Du kannst froh sein, wenn Du keine Anzeige erhältst. Das hängt von der Sperrmüllverordnung Deiner Stadtverwaltung ab.

Bei uns gehört Sperrmüll, der bei der Stadt zur Abholung angemeldet wurde, der Stadt und es besteht die Möglichkeit, jeden anzuzeigen, der diesen Sperrmüll unberechtigt mitnimmt. Einige teure Verfahren haben Sperrmüllsammler, lt. der hiesigen Presse, auch schon hinter sich. Und nein, dazu gibt es keinen Link.

Und wenn es nicht um Sperrmüll handelte?

@gdragon

Dein Kommentar steht im Widerspruch zu Deiner Frage:

"(hab den Rechner aus Sperrmüll)"

Woher der ist steht ja hier gar nicht zur Debatte.
Deswegen kann es diesbezüglich keine Anzeige geben.

@Nightlover70

Meine Antwort auf die Frage


"eingeben muss davon hatte ich aber keine Ahnung weil ich ja nur kurz getestet habe, Jetzt will der Käufer sein Geld zurück haben. Muss ich es wieder annehmen?"

war mit: "Allerdings" wohl eindeutig.

Jeder Verkäufer ist für die Ware bzw. den angebotenen Zustand der Ware verantwortlich.

Eine Pflicht zur Rücknahme gibt es nie.

Wohl aber, dem Käufer Kaufpreis und Versandkosten zu erstatten, Nämlich dann, wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht und der Verkäufer den Mangel nicht beheben kann.

Ob dieser Fall bei dir vorliegt, weiss man nicht, weil der Verkaufstext unbekannt ist.

Hast Du nur den Rechner verkauft dann musst Du den nicht zurück nehmen.

Hast Du einen Rechner mit Betriebssystem verkauft wirst Du ihn zurück nehmen müssen.

Hast du ihn mit dem OS verkauft oder ohne ?