Ebay Kleinanzeigen löscht meine Anzeigen. Was tun?

6 Antworten

Sobald du für deine Tätigkeit Geld nimmst ist es gewerblich und muss als solches auch eingestellt werden.

Dann müsste dies bei allen Anzeigen auf Ebay Kleinanzeigen mit in die Anzeige geschrieben werden. Laut der Formulierung von Ebay Kleinazeigen für das Wort

"Gewerblich" sind es meine Anzeigen nun mal nicht.

@BluemoonTactics

Du bietest eine Dienstleistung an und verlangst dafür Geld.

Was ist der Unterschied zwischen dir und einem Maler und Anstreicher, der seine Dienste in Bezug auf Wohnungsrenovierung anbietet?

Oder einen Tiersitter, der seine Dienste nicht nur in den Ferien sondern das ganze Jahr anbietet ?

@Woelfin1

eben. Diese Dienstleistungen werden auf Ebay Kleinanzeigen zu genüge angeboten und sind ebenfalls nicht als "gewerblich" entfernt (zumindest noch nicht). Dann müssten all diese Leute der Impressumspflicht nachgehen um die Anzeigen online halten zu dürfen

Bietest du deine Dienste kostenlos an?

Falls nicht handelt es sich in der Tat um eine gewerbliche Tätigkeit!

Dabei ist auch nicht entscheidend ob du überhaupt etwas verdienst. Alleine die Gewinnabsicht reicht aus um als Unternehmer eingestuft zu werden.

Du schreibst:

Ich vermute das es eine Konkurenz ist, die mich hier versucht aufgrund meiner niedrigen Preise von der Plattform zu vertreiben.

Das glaube ich nicht. Ein Konkurrent hätte dich abgemahnt. Dann hättest du für die Unterlassungserklärung auch noch einiges an Geld bezahlen müssen.

Du schreibst:

Meine Kunden die ich bisher hatte waren alle zu frieden.

Wer von Kunden spricht kein wohl kaum ein Hobby meinen - oder?

Mein Tipp: Melde einfach ein Nebengewerbe an. Am besten du informierst dich beim Finanzamt, welche Form am besten zu dem passt was du an Dienstleistungen anbieten möchtest. Das geht aus deiner Beschreibung nicht eindeutig hervor.

Du schreibst:

Wie kann ich dagegen vorgehen ? Bzw. hab ich eine Chance das meine Anzeigen wieder online kommen?

Einen Rechtsanspruch auf das Veröffentlichen von Anzeigen hast du nicht. Du kannst aber die rechtlichen Voraussetzungen für gewerbliches Handeln erfüllen und hast danach sicher keine Probleme mehr.

Du schreibst:

Wenn nicht, wie kann ich den Text aus der Anzeige nachträglich erhalten damit ich es auf anderen Plattformen anbieten kann?

Einmal gelöschte Anzeigen können nicht wieder aufgerufen werden. Die rechtlichen Bestimmungen gelten auch auf anderen Plattformen. Wie bereits erwähnt, musst du zudem mit steuerrechtlichen Konsequenzen rechnen, z.B. wenn dich jemand beim Finanzamt anzeigt.

Wie gesagt es ist Hobby/ ein Nebenverdienst um mein Taschengeld aufzubessern. 2h Arbeit für 8€ da kann man nicht von viel Geld reden. Ein anderes Wort als Kunden ist mir nicht eingefallen. Vielleicht könnte man sie Interessenten nennen

@BluemoonTactics

Ich kann dich gut verstehen und es wird auch niemanden geben, der dir diesen Taschengeld-Bonus nicht gönnt.

Vielleicht solltest du zunächst einmal etwas detaillierter Beschreiben um was es bei deinem Angebot überhaupt geht.

Welche Zielgruppe sprichst du an. Und was ist dein Produkt.

Du schreibst: "Ich biete meine Fähigkeit zu Schreiben an."

Bewegst du dich eher auf der kreativen Schiene und schreibst Gedichte oder Kurzgeschichten?

Oder liegt deine Begabung eher im im richtigen Formulieren von komplexen Sachverhalten?

Zum Beispiel Bewerbungen, für Menschen, denen selbst nicht das richtige einfällt. Mit dem Schreiben von Doktorarbeiten für Politiker lässt sich auch gutes Geld verdienen, wie sich in letzter Zeit öfter bestätigt hat.

Wenn du befürchtest, von Mitbewerbern angeschwärzt worden zu sein, gehe ich davon aus, dass es für deine Idee bereits eine Nachfrage, evtl. auch einen Markt gibt. Das ist doch schon mal gut.

Bist du Schüler, oder hast du selbst beruflich mit dem Schreiben zu tun?

Die meisten Leute glauben auch leider immer, dass die gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich die eigenen Erträge schmälern sollen.

Darum geht es aber eigentlich überhaupt nicht. Es geht ganz einfach um Regeln, die eingehalten werden oder eben nicht.

Wir alle verstoßen regelmäßig gegen irgendwelche Regeln. OB mal schnell bei Rot über die Straße laufen, weil ja sowieso nichts kommt, Spickzettel mit in die Klassenarbeit schmuggeln und gelegentlich vielleicht auch mal Schwarzfahren mit der Straßenbahn, weil man das Fahrgeld sinnvoller ausgeben kann.

Fakt es aber: Wirst du beim Schwarzfahren erwischt, spielt es keine Rolle ob du nur wenige Meter gefahren bist oder den ganzen Tag in der Bahn sitzt. Du zahlt die Strafe. Wirst du mit dem Spickzettel erwischt, ist die Sache gelaufen und du bekommst eine 6. Und auch das Überqueren bei Rot, kann dich etwas kosten.Selbst dann wenn du nachts um 3:00 Uhr der einzige Mensch weit und breit bist (außer noch ein Polizist).

Wie bereits öfter erwähnt, ist auch nicht maßgeblich ob oder wie viel verdient wird, sondern bereits die Absicht reicht aus.

Kommt es, z.B. zu einer Abmahnung (auch Privatleute können abgemahnt werden) sind in den seltensten Fällen die hinterzogenen Steuern das Problem. Das ganze Drumherum kostet Geld. Zwar sind die Forderungen nicht mehr so utopisch wie früher, doch ein paar Hundert Euro kostet der Spaß auch heute noch.

Der Unterlegene in einem Rechtsstreit zahlt alles. Auch den Anwalt der gegnerischen Partei. Und natürlich auch alles Gebühren. Von den eigenen Kosten ganz zu schweigen.

Die Strafe für das Vergehen, richtet sich nach Schwere der Tat. Darüber brauchst du dir glaube ich wirklich keine Sorgen machen.

Ich kenne einige solcher Fälle. In allen Fällen wäre auf die Gewinne keine Steuer erhoben worden. Ein kurzer Hinweis in der Einkommensteuererklärung, hätte gereicht.

Aber das Finanzamt will wissen wer wann wie viel womit verdient.

Fakt ist: Es ist den meisten Leuten einfach zu lästig und unbequem, sich entsprechend zu informieren und ggf. Voraussetzungen zu erfüllen.

Aber wie mit allen Dingen im Leben, interessiert es keinen, bis man selbst böse Post im Kasten hat.

Ich weiß nicht wie oft du den Hinweis auf gewerbliche Tätigkeit bekommen hast. Hast du mal bei Finanzamt angerufen oder bist mal zum Geewerbeamt gegangen um dich schlau zu machen? Ich denke nicht.

Mein Tipp: Du solltest dir ganz schnell abgewöhnen so Begriffe wie :

Meine Dienste - Ich bin meine Fähigkeit gegen Geld an - Nebeneinkommen aufbauen - Konkurrenz - Meine Dienstleistung - Meine Kunden -

Dein Angebot: 2 Stunden für 8,- EUR. Damit bietest du deine Leistung zu festgelegten Zeiten gegen ein festgesetzes Entgelt an.

Mich wundert, dass du das so klar sagen kannst. Ich hätte gedacht, dass die Sache individueller auf den Nutzer abgestimmt würde. Aber das geht mich auch nichts an.

Mein Tipp: Öffentlich solltest du lediglich von VB und nicht von Festpreisen sprechen.

Tipp: Zwar sind 8,- EUR für 2 Stunden Arbeit nicht sehr viel. Doch entscheidend ist natürlich wie öft du 2 Stunden für 8,- EUR arbeitest.

Jeden Tag 2 Stündchen nebenbei - Dann macht das bereits knapp 3.000,- EUR im Jahr. Das Ganze machen noch 2 Familienmitglieder und unterm Tannenbaum liegen fast 10.000,- EUR.

Und wenn wir das noch weiter spinnen, handelt es sich um Bezieher von Sozialleistungen, die nur einen Teilanspruch auf das Geld hätten.

Du hast mit deiner Idee sogar einen ganz großen Vorteil, den meisten anderen gegenüber. Du handelst nicht mit Ware. Kaufen - Verkaufen.

Und eventuell bewegt sich dein Angebot auch eher im künstlerischen Bereich, denn im Dienstleistungssektor.

Das sind alles Fakten, die berücksichtigt werden müssen, um dir da wirklich was seriöses raten zu können.

So jedenfalls bietest du wiederholt eine gleiche Leistung gegen Geld an.

Das ist gewerbliches Handeln - Leider

Es IST doch aber gewerblich. Warum also verstehst du das nicht?

Und wieso sollte dies gewerblich sein? So ein Unsinn. Vielleicht wäre eine Begründung gut.

@BluemoonTactics

Unsinn ist nur das, was DU schreibst...

Dann lese doch mal die Vorschriften genau durch, dann wirst du schon drauf kommen.

Es kommt ja auch auf die Dienste an.

Ich formuliere lediglich Briefe. Inwiefern dies gewerblich sein soll ist mir unklar

@Wippich

Ja aber die Formulierung von Ebay Kleinanzeigen für "gewerblich" ist eine andere. Deswegen verstehe ich auch nicht wieso meine Anzeigen gelöscht werden.

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