Ebay Kleinanzeigen Käufer holt ware zum 2 mal nicht ab was kann ich tun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich hoffe Du hast dem Käufer kein verbindliches und unbefristes  Angebot gemacht. Denn da würdest Du nicht ohne weiteres raus kommen.

Solltest Du den Fehler gemacht haben ein zeitlich unbefristetes und verbindliches Angebot gemacht zu haben. Dann kann der Käufer noch nach Jahren darauf zurück greifen.

Bei einem zeitlich befristeten Angebot brauchst Du nur den Ablauf des Angebotes abwarten.

was bedeutet unbefristets Angebot?

@kawasakikmx

Jemand schreibt z.B. auf deine Anzeige und fragt ob Du es ihm für 500,- verkaufen würdest.

Du antwortest einfach mit "ja" -  dann hast Du ihm ein verbindliches und unbefristetes Angebot gemacht.

Wenn Du jedoch antwortest: "Ja aber nur bei Bezahlung und Abholung bis zum XX.XX.XXXX", dann hast Du das Angebot zeitlich befristet und kannst danach wieder frei über die Ware verfügen.

Einige Betrüger nutzen die Unwissenheit diverser Verkäufer aus, um Monate später Schadenersatz zu verlangen, nach dem die Ware bereits anderweitig verkauft wurde.

Ok danke für die Information das sollte ich mir merken

Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Da kannst du nicht so ohne weiteres raus.

Du musst ihn in Annahmeverzug setzen. Ganz lapidar teilst du ihm mit, wenn du es nicht bis xx.xx.xxxx abholst, verkaufe ich es an jemand anderen.

Du könntest noch die vollen Register ziehen und ihm androhen, dass - falls du es für weniger verkaufst, du die Differenz von ihm einfordern wirst.

Es gehört sich zumindest so, daß man sich dann meldet, wenn es nicht geht von der Zeit her oder sonst was.

Da der Käufer weder vorbeigekommen ist noch sich gemeldet hat, ist kein Kaufvertrag entstanden. Er hat seine Verpflichtungen nicht eingehalten.

Also, neu einstellen, anders verkaufen.

Sowas ist schon arg frech.....es wird immer solche Leute geben....leider.

Viel Erfolg

Was für einen Schmarrn redest du da?

Natürlich besteht ein gültiger Kaufvertrag. Der Verkäufer kann nicht einfach so an einen Anderen verkaufen. Das könnte ihn in gewaltige Schwierigkeiten bringen!

@Pfaffenhofener

Vielen Dank, dann rede ich eben Schmarrn!! Wenn ich einen Kaufvertrag abschließe und beide halten sich daran, ist es gut, Hält sich einer nicht an die Vereinbahrungen, kann er mir, sorry, den Buckel runterrutschen....da warte ich doch nicht wochenlang, bis der den Wagen abholt!!

Falls er sich nochmal meldet schreib ihm einfach, dass er das Auto nicht mehr haben kann und fertig. So lange es keinen Kaufvertrag gibt, bist du ja zu nichts verpflichtet.