eBay Kleinanzeigen Betrug. Anzeige sinnvoll?
Hallo, kommen wir gleich zum Wesentlichem: Zusammengefasst lässt sich sagen, dass ich naiverweise die eBay Kleinanzeigen Sicherheitshinweise ignoriert und einem Nutzer Geld überwiesen habe. Die Ware habe ich natürlich nicht erhalten. Ich habe auch wenig später eine Warnmail von eBay erhalten, inder mir empfohlen wurde, die Transaktion abzubrechen, aber da war es dann schon zu spät. Ich denke, dass es "Polen-Debits" war, also ein polnisches Prepaid-Konto, es könnte aber auch ein festes Konto sein. Ich denke, dass mich der Support aus diesem Grund warnen wollte, aber da ich es eilig hatte, habe ich dem Verkäufer blind das Geld überwiesen. Ich habe persönlich zwar kaum noch Hoffnungen, dass Geld jemals wiederzuerhalten, allerdings wollte ich fragen, ob es sich trotzdem lohnt Anzeige bei der Polizei zu erstatten? Vielleicht verzeichnen die es ja, um Leute in Zukunft vor dieser IBAN zu schützen? Ich verfüge auch über einen Rechtsschutz. Lohnt es sich, den zivilrechtlichen Weg einzuschlagen, und durch einen Anwalt möglicherweise an das Geld zurückzugelangen (evtl. Anzeige des Kontoinhabers)? Ansonsten bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als es als Lehrgeld zu sehen und beim nächsten Mal nicht so naiv zu sein.
Gruß
PS: Lehrsprüche etc. brauche ich hier nicht, ich habe meinen Fehler und meine Dummheit schon eingesehen und verstehe selbst nicht, was dort in mich gefahren ist.
12 Antworten
Dein Geld wirst Du nicht wiedersehen, aber Anzeige würde ich auf jeden Fall erstatten. Nimm Deine Unterlagen und Überweisungsbeleg mit zur Polizei. Wer weiß wie lange der Typ sonst noch sein Unwesen treibt.
Verbuch es als Lehrgeld und sei nächstes mal nicht so naiv. Anzeige bringt nichts. Ja soviel wie kleiner gleich null.
Ja anzeigen, bevor er wieder zuschlägt!
Anzeigen solltest du die Person auf jeden Fall, auch wenn du es vielleicht unbekannter Weise machen musst, wenn du keine Personalien hast. (Es werden viel zu wenige Online-Straftaten angezeigt). Zivielklage bringt wohl erst etwas, wenn die Polizei den Täter ermittelt hat, sonst hast du ja keinen Angeklagten.
Für mich klang es jetzt so, als hättest du keinen direkten Namen, zudem muss der Name bei ner Überweisung nicht unbedingt stimmen, aber die Polizei müsste über Kontonummer und BLZ herausfinden können, wem das Konto gehört. Dann wäre ein Zivilklage auch theoretisch möglich, wenn diese Person nicht in nem anderen Land sitzt, wo du vielleicht nicht rankommst.
Allerdings müsste man sehen, wie das bei nem Prepaid-Konto ist. Aber das erfährst du halt erst, wenn du die Anzeige erstattest.
Also, ich habe die IBAN, BIC und natürlich auch den Namen des Kontoinhabers. Allerdings hast du recht, der Name muss natürlich nicht stimmen.
In welchem Bereich war denn der Betrag? Zweistellig,Dreistellig,...? Wenns nicht soviel ist kann man einigermaßen ja drüber hinweg sehen auch wenn es Betrug war, wenn es aber doch ein höherer Betrag war, würde ich dir aufjedenfall vorschlagen zur Polizei zu gehen.
115€ ... naja nicht wenig Sorry hatte die anderen Kommentare noch nicht gelesen
Hallo, ich denke auch, dass eine Anzeige der Gemeinschaft zuliebe nicht schaden könnte. Wegen der Ziviklage: Wenn ich einen Kontoinhaber anzeige, habe ich dann nicht einen Angeklagten?