Ebay Kleinanzeigen "beschädigte" Ware?

4 Antworten

Der Garantieausschluss den viele private Verkäufer immer so betonen, hat rechtlich kaum Bedeutung, ausser bei technischen Produkten die eine Zeit später defekt werden.

Nicht ausschliessen kann man die Übereinstimmung mit der Beschreibung, wenn man also Schäden verschweigt oder den Gegenstand falsch beschreibt, ob mit oder ohne Absicht, dann ist man für die Richtigkiet der Angaben verantwortlich. Kommt also darauf an, ob man geschrieben hat .. Gebrauchsspuren, und ob der Kratzer auf dem Foto erkennbar war.

Mein Rat .. wenn jemand nixht zufrieden ist, unabhängig er vermutlich Recht hat: Rücknahme anbieten, Versandkosten zu Lasten des Käufers ... kaum jemand wird da vor Grixht gehen und du musst dich auch nicht auf unverhältnismässige Preisnachlässe einlassen.

Der Dreck war ja kein Kratzer sondern wirklich Dreck.

Wenn auf den Fotos etwas Kratzer ähnliches zu sehen ist wird es eng, zumindest wenn er sie gespeichert hat.

Wenn du ne Rechtsschutz hast würde ich mir keine Sorgen machen, ansonsten würde ich versuchen eine außergerichtliche Einigung zu erzwingen.

leider ja, der Dreck hat sich als Kratzer herausgestellt; eine Garantie gibt es nicht; und wenn die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen wurde, auch das nicht.

ein Kratzer wurde nicht in der Beschreibung erwähnt; du darfst ihm auch die Rücksendekosten erstatten