ebay Kleinanzeigen- Käufer droht mit Anzeige wg. Betrug?

6 Antworten

Wenn Du behauptet hast, es wäre voll funktionsfähig, und es defekt ist, musst Du es zurücknehmen.

Nicht, wenn der Käufer das Display nachträglich beschädigt hat.

Mach dir da erst einmal keinen Kopf. Wie viele Leute drohen heute gleich aus der Situation heraus mit einer Anzeige, aber wie sieht es denn nachher aus, wie viele geben tatsächlich eine Anzeige auf? Oft ist das einfach nur schnell dahin gesagt und nachher wird klar, dass es für beide Seiten Ärger, Zeit und Geld sein wird. Kommt natürlich auch nochmal auf die genaue Kaufsumme an. 

Sollte es zu einer Anzeige kommen wird es eine zivilrechtliche Anzeige sein, zwischen zwei Privatpersonen. Ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen, bei diesem ist erst einmal nichts einzuwenden, d.h. zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen, ausgerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages mit Angebot und Annahme. Gemäß § 433 BGB habt ihr also einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag geschlossen, wie ich das aus deinen kurzen Schilderungen entnehmen kann. Du fragst dich nun sicher, was hat das eig. mit meiner Frage zu tun, aber würde an dieser Stelle bereits eine Gegennorm (Einwendung) liegen, so würde die Sache nochmal etwas anders aussehen. 

Und nun zur Situation, dass er dich tatsächlich anzeigt. 

Da würde ich mir keine Gedanken machen. Er war vor Ort und hat sich das Handy angeschaut, hierfür hast du evtl. idealerweise Zeugen, Personen die dabei waren. Falls nicht, wie wurde das Handy denn übergeben? Im Originalkarton oder in reiner From? 

Auf der dir vorliegenden Mangelliste steht ja angeblich, dass das Display einen Schaden haben soll. Hat er das genauer definiert? Sprich ein Sprung, welchen er bei der Übergabe bereits hätte erkennen können, oder ...?

Sprich, das hört sich alles dubios an. Mach dir keine all zu großen Sorgen.

Zunächst wie viele Leute drohen gleich mit einer Anzeige und führen diese letztlich auch durch und auf der anderen Seite, selbst bei einer Anzeige würde ich da absolut locker bleiben. 

Und die besagte Gewährleistungsklausel, welche du erwähnt hattest. Die hätte dir auch nicht in allen Fällen geholfen, das ist häufig nur eine weit verbreitete Meinung in der Leiensphäre.  

Wichtig nun, dokumentiere alles was an Kommunikation abläuft. 

Aso, ich gehe davon aus, dass in deiner Kaufanzeige stand, dass das Display kaputt ist. Sonst sieht das Ganze natürlich anders aus.

Letztlich wird die Beweispflicht der entscheidende Punkt sein. 

Liebe Grüße



Das kann hier nicht beantwortet werden, weil niemand den Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs beurteilen kann. Waren die Taste und das Display dort definitiv noch nicht beschädigt und es haben nur lediglich von dir erwähnte Mängel bestanden, ist das Recht auf deiner Seite. Kann der Käufer aber nachweisen, dass verschwiegene Mängel bereits bei Übergabe bestanden haben, bist du in der Pflicht, dafür Verantwortung zu übernehmen.

Muss ich mir da Sorgen machen oder kann ich ihn einfach ignorieren?

Strafrechtlich: nein

Zivilrechtlich: unter Umständen, wenn der Käufer nachweisen kann dass die Mängel bei dir vorhanden waren

Da musst du dir keine Sorgen machen, ich würde ihm freundlich antworten und danach ignorieren.