Ebay Kleinanzeigen - richtige Formulierung?

4 Antworten

Du schließt die Sachmängelhaftung aus, mehr nicht.

Das ist ein Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie.

Beides eine freiwillige Leistung, ein Ausschluss ist daher völlig unnötig und ergibt keinen Sinn.

Möchte gerne gebrauchte sowie neuwertige Gegenstände auf Ebay Kleinanzeigen verkaufen

Da Du aber gebrauchte und Neuwertige Gegenstände (wahrscheinlich mit dem Ziel eines Gewinnes) verkaufen möchtest, wird dies schon gewerblich sein, da gibt es für den Käufer eine Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ebenso kannst Du als gewerblicher Verkäufer die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, sondern nur auf 1 Jahr reduzieren bei gebrauchter Ware, bei Neuware 24 Monate.

Das ist ein Privatverkauf

...bezweifele ich.

Wovon bleibt die Haftung wegen [...] unberührt? Du schreibst hier die Ausnahme von einem Ausschluss ohne den Ausschluss zu definieren. Ansonsten reichen die unteren Punkte. Oberes lässt sich eh nicht ausschließen. Egal ob es da steht oder nicht.

Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schaden­ersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahr­lässig­keit oder Vorsatz bleibt unbe­rührt.

Was willst du denn verkaufen?

Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr­leistung

Auch das dürfte so nicht funktionieren, da du auf jeden Fall die Verantwortung hast, wenn der Artikel nicht so ist wie in der in der Beschreibung beschrieben ist.

Nein, ist sie nicht. Z.B. musst du als Privatverkäufer keine Rücknahme oder Garantie anbieten und auch nicht darauf hinweisen.