Ebay-Keine Rücknahme, kein Käuferschutz?

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ebay-Käuferschutz ist ein Versprechen ebays, das nichts mit der realen Wirklichkeit der Rechtssprechung zu tun.

Die Kaufverträge auf der Verkaufsplattform ebay werden gem. BGB zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen.

Bei einem Kauf per unversichertem Versand, liegen die Rechte beim Verkäufer, wenn dieser den Versand, z.B. durch Zeugen, nachweisen kann.

Bei einem Kauf per nachweisbarem versichertem Versand und eventuellem Defekt, liegt bei sachgerechter Verpackung, eine Forderung an den Versanddienstleister nahe.

Wenn ein Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder gar defekt ist , muss der Käufer den Verkäufer in die Sachm+ängelhaftung nehmen.

Danke für den Stern.

Nein.

Voraussetzung bei Nicht ankommen: Das Paket wurde versichert versandt. Bei unversichertem Versandt muss der Verkäufer den Versand nachweisen, zb über Einlieferungsbeleg. Geht das Paket verloren, bist du NICHT im A***

Ist ein Produkt nicht wie beschreiben, oderauch defekt, ist der Verkäufer, auch als Privatverkäufer, in der Gewährleistung, und muss das Gerümpel zurück nehmen. Das fällt dann nämlich unter "arglistige Täuschung". Der Vertrag wäre dann, weil unter falschen Angaben geschlossen, nichtig. Also ungültig, nicht zustande gekommen.

Was du nicht bestellt hast, musst du natürlich auch nicht bezahlen.

Für solche Fälle gibts bei Ebay den Käuferschutz. Bekommst du fehlerhaft oder falsche Ware, auch bei Privatverkäufen, meldet man das bei Ebay.

Ich habe doch aber oben explizit geschrieben, was wäre, wenn es keinen Käuferschutz gibt, da dieser nich bei allen Angeboten aktiv ist.

Wenn es private Verkäufer sind - ja

Ansonsten kannst Du die Problemklärung bei Ebay einschalten, da darfst Du Dir aber nicht allzu viele Hoffnungen machen

Bleibt nur noch das private Gerichtsverfahren ;-)

Das ist falsch. Auch gegenüber Privatverkäufern hat man Rechte!

@BalZakBarsoom

Habe ich ja nicht bestritten, aber das Recht muß man auch durchsetzen können

Kann man so sagen, aber wenn die Ware vor dem Kauf der Beschreibung nicht entspricht, dann muss der Käufer die Ware zurücknehmen und dir den Preis erstatten.

Und wie soll ich nachweisen, das sie vor dem Kauf nicht der Beschreibung entsprach?

@Dragon2002x

die Beschreibung steht bei Ebay, die Ware hast in der Hand - kann mit Fotos dokumentiert werden.

Ebay ist nicht der Nabel der Welt. Unser Gesetz bietet genug Möglichkeiten, gegen unseriöse Verkäufer vorzugehen. Außerdem schaut man sich einen Verkäufer vor dem Kauf genau an.

Deswegen frage ich doch hier, weil mir der Verkäufer unseriös vorkommt