eBay-Käuferschutz-Entscheidung doch nicht endgültig?

3 Antworten

  • Worum geht es denn genau in diesem Fall?
  • Was genau ist passiert (abweichender Artikel? Nichtlieferung? Umstände?)

Ohne nähere Angaben kann man leider nur sehr pauschal antworten und dir nicht gezielt helfen.

Grundsätzlich folgendes:

Eine Käuferschutzentscheidung von Ebay/paypal ist völlig unabhängig von den zivilrechtlichen Möglichkeiten des Verkäufers; denn Ebay stellt nur die Plattform; die Kaufverträge unterliegen dem BGB.

Damit hat Ebay/paypal dann auch überhaupt nichts mehr zu tun, wenn der Verkäufer DICH auf Zahlung des Kaufbetrages verklagt.

Anders wäre es, wenn er Ebay/pp wegen einer nicht nachvollziehbaren und/oder auch ggf. immer rechtskonformen Entscheidung verklagt.

Es wäre gut gewesen, du wärst bei einer Frage geblieben.

Nachdem ich nun das gelesen habe:

http://www.gutefrage.net/frage/ebay-kaeuferschutz-versicherung--urteile

wird wenigstens der Hintergrund klar.

Auch von mir die Rückfrage, wie von @haikoko (lg):

Droht der Verkäufer nur mit Anwalt - oder hast du schon Anwaltspost?

Grundsätzlich würde ich sagen, wenn deine Angaben SO stimmen und du von DHL diese Stellungnahme schriftlich hast, kann dir meiner bescheidenen Meinung nach eigentlich nicht viel passieren; allerdings immer unter Vorbehalt; denn deutsche Gerichten entscheiden manchmal auch "seltsam" und für das normale Rechtsverständnis nicht nachvollziehbar.

Der gegnerische Anwalt verklagt mich zivilrechtlich auf Zahlung des Kaufbetrags.

Da stellt sich mir die Frage: Wo ist die Ware?

ebay + Paypal haben keine Rechtsgültigkeit in diesen Entscheidungen, da die Kaufverträge auf der Verkaufsplattform ebay gem. BGB geschlossen werden.

Gegenfragen:

  • gewerblicher oder privater Verkäufer?
  • war versicherter Versand vereinbart?
  • wie wurde dann verschickt?

Wenn ich darauf Antworten habe kann ich mehr dazu sagen. Ansonsten mal den allgemeinen Hinweis: egal, was irgendwelche Pillepalle-Prellprall-eblöd-Käferschmutzabteilungen behaupten: Du hast einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer und den hast Du grundsätzlich dadurch zu erfüllen, dass du den vereinbarten Kaufpreis bezahlst und die Ware abnimmst.

Käuferschutzzahlungen werden übrigens gemäß AGB immer dem Verkäufer belastet. Die früher mal angewandte Kulanzregelung bei Paypal für Beträge bis 25 Euro besteht schon seit iwann in 2011 nicht mehr.