Ebay-Käufer zahlt nicht / Mahnverfahren?

9 Antworten

Du kannst ebay den Vorgang melden. Dann erhält der Käufer eine Nachricht von ebay, wenn er nicht darauf reagiert und weiterhinnicht bezahlt,kannst du das ebenfalls ebay mitteilen, dann wird dir die Verkaufsprovision wiedergutgeschrieben, damit bleibt die Auktion für dich kostenfrei. Dann kannst du entweder den Artikel wieder für eine weitere Auktion einstellen oder an eine unterlegenden Bietern verkaufen. Eine Privatklage gegenden Käufer würde ich nicht anstreben, bei diesem geringen Streitwert zahlst du neben Nerven nur drauf.

Aber er antwortet nicht und zahlt auch nicht. Ich wollte nun wissen ob ich ein Mahnverfahren einleiten kann.? 

Klar kannst du, aber warum willst du?

Was lässt dich vermuten, dass der K nicht im Pfingsturlaub oder Krankehaus ist und seine 30-Tage-Fälligkeit nutzt, bevor er antwortet und zahlt?

Selbst wenn es anders wäre, wenn der schon keine 25 EUR zahlen kannn, denkst du, er nimmt den kostenträchtigen Mahnbescheid einfach hin und zahlt? Den du vorschüssig finanzieren müsstest? Für ein paar Euros?

Setze ihm meinethalben ausdrücklich eine letzte Frist von 3 Bankarbeitstagen und kündige an, nach erneut fruchtlosem Fristablauf vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Artikel anderweitig, etwa an einen unterlegenen Bieter, verkaufen zu wollen.

Billiger und schneller kommst du nicht an dein (wenn auch etwas geringeren) Kauferlös :-O

G imager761

Ich wollte nun wissen ob ich ein Mahnverfahren einleiten kann.?

Meines Wissens setzt ein Mahnantrag eine bereits erbrachte Leistung voraus.

Erklärung zur Gegenleistung:

Das Mahnverfahren ist nur zulässig, wenn die geforderte Zahlung keine Leistung des Antragstellers mehr voraussetzt, wenn also

a) der Antragsteller seine Leistung bereits erbracht hat (Bsp.: Ware wurde geliefert, Dienstleistung wurde erbracht, usw.)
oder

b) der Antragsgegner leisten muss, ohne dass der Antragsteller eine Leistung erbringen musste (Bsp.: Schadenersatz aus Unfall, usw.).

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/hilfe/allgemeineangabenzumantrag.htm

Teile dem Käufer mit, dass Du den Kaufvertrag als gelöst betrachtest, da er die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat.

Danach eröffnest du einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels und schliesst diesen nach vier Tagen mit einer Verwarnung an den Käufer. Mehr Aufwand lohnt nicht.

Bitte erst anschliessend wieder einstellen.

Falls du den Artikel erneut zum Kauf anbietest, musst du den Kauf aber erst abbrechen. Der Käufer bekommt dann eine Nachricht, ob er damit einverstanden ist und muss bestätigen. Solange das nicht passiert, bleibt dieser der rechtmäßige Käufer, auch wenn er noch nicht bezahlt hat. Sollte er demnächst doch auf den Artikel bestehen, hättest du ein Problem. 

(Falls Ebay den Kauf nicht abbricht, wenn du einen Fall melden.)