Ebay Käufer verweigert Annahme des Paketes?

4 Antworten

Das klingt nach einem Minderjährigen und die Eltern haben das Paket nicht angenommen. Da hilft wohl nur sich mit Ebay in Verbindung setzen, die können Dir dann weiter helfen.

Setz dem Käufer eine Nachfrist. Es befindet sich im sogenannten Gläubigerverzug, das ist keine einklagbare Sache, sondern nur eine Obliegenheit. Wenn er sie nicht erfüllt, bekommt er den Rechtsnachteil, dass er auch für den zufälligen Untergang der Sache haftet.

Darüber hinaus kannst du die Sache auf seine Kosten hinterlegen und im schlimmsten Fall einen Selbsthilfeverkauf vornehmen.

Ich würde ihn aber definitiv noch einmal anschreiben und ihm eine Nachfrist zur Antwortmeldung setzen.

Warum sollte der Verkäufer so etwas tun? Wenn der Artikel bezahlt ist und er ihn versandt hat, hat er damit alles getan. Wenn der Käufer das Paket nicht annimmt, dann kann das dem Verkäufer egal sein. Wenn er zurückkommt kann er ihn aufbewahren bis sich der der Käufer wieder meldet. Aber er muss NICHT dem Käufer hinterherlaufen.

@roschue Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 299 Vorübergehende Annahmeverhinderung

Ist die Leistungszeit nicht bestimmt oder ist der Schuldner berechtigt, vor der bestimmten Zeit zu leisten, so kommt der Gläubiger nicht dadurch in Verzug, dass er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert ist, es sei denn, dass der Schuldner ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hat.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 372 Voraussetzungen

Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten kann der Schuldner bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle für den Gläubiger hinterlegen, wenn der Gläubiger im Verzug der Annahme ist. Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner aus einem anderen in der Person des Gläubigers liegenden Grund oder infolge einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewissheit über die Person des Gläubigers seine Verbindlichkeit nicht oder nicht mit Sicherheit erfüllen kann.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 383 Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen

(1) Ist die geschuldete bewegliche Sache zur Hinterlegung nicht geeignet, so kann der Schuldner sie im Falle des Verzugs des Gläubigers am Leistungsort versteigern lassen und den Erlös hinterlegen. Das Gleiche gilt in den Fällen des § 372 Satz 2, wenn der Verderb der Sache zu besorgen oder die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

(2) Ist von der Versteigerung am Leistungsort ein angemessener Erfolg nicht zu erwarten, so ist die Sache an einem geeigneten anderen Orte zu versteigern.

(3) Die Versteigerung hat durch einen für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollzieher oder zu Versteigerungen befugten anderen Beamten oder öffentlich angestellten Versteigerer öffentlich zu erfolgen (öffentliche Versteigerung). Zeit und Ort der Versteigerung sind unter allgemeiner Bezeichnung der Sache öffentlich bekannt zu machen.

(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke.

"Warum sollte er sowas tun?" Weil das Gesetz es so will. Er muss dem Verkäufer eben sehr wohl ein Stück weit hinterherlaufen. wenn du keine Ahnung hast, sei doch einfach still.

Hallo.

Erst abwarten und Tee trinken. Ist mir auch schon mal passiert, angeblich hätte ich die Annahme verweigert - dabei hat der Bote nicht einmal geklingelt. Der Käufer wird sich schon melden.

Du brauchst garnichts tun. Warte bis der Käufer sich meldet und die Sache erklärt.