Ebay Käufer behauptet das der Artikel defekt ist. Was tun?

8 Antworten

schreib den ebay support an ich würde das nicht auf mir sitzen lassen und sag dem Käufer das er wenn er nicht zufrieden ist die ps4 zurück schicken soll und das er doch bitte beweisen soll das das laufwerk kaputt ist lass dir nicht gefallen das er dich abzocken will handle nichts mit ihm privat sondern alles offiziell über ebay dan solange dein laufwerk nicht wirklich kaputt ist wirst du auch damit durchkommen

zum anderen solange du keine käufer garantie darauf hast ist es sein pech das dieses laufwerk "kaputt" ist

mir hat auchmal jemand behauptet da wäre in einem versteigerten pc der ram defekt und wollte es zurücksenden ich habe daraufhin den support angeschrieben und es so geregelt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da wäre erst einmal interessant, wie die Zahlung erfolgte.

Hast Du Paypal-Zahlung akzeotiert, wird ebay / Paypal- dem Käuferwunsch entsprechen und dem Käufer das Geld erstatten:

https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

Hat der Käufer per Überweisung gezahlt, hoffe ich, dass Du Dir die Seriennummer des Geräts notiert hast. Viele ebay-"Käufer" versuchen auf die Art günstig an Geräte zu kommen.

Auch als Privatverkäufer bist Du bei einem berechtigt reklamierten Sachmangel in der Sachmängelhaftung: https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Du hast dann das Recht der Nachbesserung: www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

Hast Du privat verkauft und jegliche Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen?

Dann ist es sein Pech, würde ich sagen.

SalzMuffin 
Fragesteller
 23.10.2018, 20:46

Ja habe als privatverkäufer die PlayStation verkauft. Finde es auch komisch das er sich nach ca 1 Woche erst meldet. :D

picasso22  23.10.2018, 21:02

Auch als Privater Verkäufer muss die Ware der Beschreibung entsprechen und natürlich funktionieren.

SalzMuffin 
Fragesteller
 23.10.2018, 21:08

Die PlayStation hat ja 1A funktioniert und die Beschreibung hat auch gepasst

Yetanotherpage  24.10.2018, 18:42
@SalzMuffin

Du musst die Gewährleistung sichtbar ausschließen, also in der Artikelbeschreibung drin haben ansonsten hast du auch als Privatverkäufer Gewährleistungspflicht und dann ist es ein Mangel den du beheben musst.

Wegen Zug um Zug muss er dir zuerst die Ps zurück schicken, dann kannst du ja prüfen ob das überhaupt was mit ist.

SalzMuffin 
Fragesteller
 30.10.2018, 12:15

Der Typ hat jetzt einen eBay Fall eröffnet. Was soll ich jetzt machen ?

336spencer  30.10.2018, 12:25
@SalzMuffin

Ich finde Yetanotherpages Ratschlag nicht schlecht.

So würde ich es machen:

Wenn Du tatsächlich die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hast, soll der Käufer die PS zurückschicken. Wenn das Paket kommt, im Zweifelsfall mit Zeugen öffnen und fotodokumentieren. Prüfe die Geräteseriennummer, um auszuschließen, dass der Käufer alt gegen neu, defekt gegen funktioniert tauschen will. Falls Du keinen Beleg zur Seriennummer hast (ggf. Rechnung), wird es nicht gehen.

Dann prüfst Du die PS. Geht sie bei Dir, fotodokumentieren, Seriennummer aufschreiben und Käufer beweiskräftig informieren.

Wenn der Käufer die PS nicht sicher verpackt hat, Ebay informieren und melden. Ebay moderiert normalerweise nur, die verurteilen nicht.

Geld zurück nur wenn der Käufer die Ware zurück schickt, Reparaturkosten auf keinen Fall übernehmen; Die Rechnung könnte auch ich schreiben!

WosIsLos  23.10.2018, 23:32

Bei PayPal Zahlung erst mal irrelevant.

VivianSchey  24.10.2018, 00:29
@WosIsLos

Dann ist ja gut.

Hast du angegeben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und keine Rücknahme gibt.

SalzMuffin 
Fragesteller
 23.10.2018, 20:46

Habe es als privatverkäufer verkauft

Atemu1  23.10.2018, 20:50
@SalzMuffin

Hast du oder hast du nicht, drauf hingewiesen, dass es keine Rücknahme gibt.

haikoko  23.10.2018, 21:06
@Atemu1

Das ist in dem Moment, wo ein Käufer einen Sachmangel reklamiert, uninteressant.

Atemu1  23.10.2018, 21:33
@haikoko

Verständlich, nur sollte der Käufer die Versandkosten selbst übernehmen.

haikoko  23.10.2018, 21:48
@Atemu1

Nö, nicht bei einem berechtigt reklamiertem Sachmangel. Das ist klar geregelt, wie Du in dem letzten von mir geposteten Link nachlesen kannst (Punkt: Nacherfüllung)