Ebay Inkasso - Muss ich bezahlen?

15 Antworten

1. Inkasso Ignorieren

2. Forderung bestreiten per Einschreiben an :

Da Ebay im Graubereich agiert und in Deutschland keine Steuern zahlt,

hört dann da der Spaß auf. Da keine Anmeldekontrolle der Minderjährigkeit besteht, könnt Ihr also eure Ängste begraben. 

EBAY ist nicht wichtig, kauft beim Einzelhändler in eurer Straße, das ist sozialer...

EBAY Vertretung

Albert-Einstein-Ring 2-6 14532 

Kleinmachnow. T

Telefon: 0800 / 666 572 2; 

Telefax: 030 /801 954 44

Auskunft AmtsgerichtPotsdam : HRB 13754 P

Geschäftsführer:Hanson, Jay Gregory

Oder so: 

Ebay – Urteil(Az. VIII ZR 289/09)

Der BGH hatam 11.05.2011 eine Entscheidung zu der Frage getroffen (Az. VIII ZR289/09), unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines eBay-Accountsvertraglich durch Erklärungen gebunden wird, die ein Dritter unter unbefugterVerwendung seines Accounts abgegeben hat. Die Entscheidung ist als äußerstrelevant einzuschätzen, da sie die Grundsätze zum Vertragsschluss nach demallgemeinen Teils des BGB konkret exemplifiziert.

Der Sachverhalt

Der Sachverhalt in diesen Konstellationen gestaltet sich denkbar einfach: Jemand loggt sich über den ebay-Account eines anderen ein und ordert oder verkauft auf diese Weise unter Nutzung des fremden Pseudonyms einen Artikel. Nunmehr wirdder Inhaber des missbrauchten ebay-Accounts auf Zahlung des Kaufpreises (§ 433Abs. 2 BGB)  Zug um Zug gegen Lieferung der Ware in Anspruch genommen.

Zugang zudem fremden Account hat der Unbefugte meist, indem er ohne Erlaubnis denComputer des Belasteten benutzt hat, wobei ebay-Nutzername und Passwort noch imBrowser gespeichert waren.

In den AGBvon ebay heißt es überdies:

„Mitgliederhaften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihresMitgliedskontos vorgenommen werden.“

Lösung des BGH

Fraglich istsodann, ob ein wirksamer Kaufvertrag zwischen dem Inhaber des ebay-Accounts unddem Verkäufer zustande kam.

Dies wäredann der Fall, wenn die Erklärung des unbefugten Nutzers dem vermeintlichenKäufer zugerechnet wird.

DerBGH hat hierfür zunächst klargestellt, dass auch bei Internet-Geschäftendie Regeln des Stellvertretungsrechts anwendbar sind. Dies ergibt sich daraus,dass es sich beim Einloggen in einen fremden ebay-Account faktisch um einHandeln unter fremden Namen handelt. Der jeweilige Nutzer spiegelt demVerkäufer vor, dass der Inhaber des Accounts die jeweilige Erklärung abgibt. §§ 164 ff. BGBgelten zwarIhrem Wortlaut nach für ein Handeln für einen Anderen – im Hinblick auf dasHandeln unter Fremden Namen besteht jedoch eine Analogie.

2.

Erklärungen,die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, verpflichten denNamensträger daher nur, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmachterfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn dieGrundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen.

Zustandekommen eines Vertragesaufgrund einer Anscheinsvollmacht?

Zur Frage,ob in einem solchen Fall bereits die Grundsätze der Anscheinsvollmachteingreifen, äußerte sich der BGH wie folgt.

Die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eineseBay-Mitgliedskontos hat noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Kontos sichdie von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegebenenErklärungen zurechnen lassen müsse.

EineZurechnung fremder Erklärungen an den Kontoinhaber ergebe sich auch nicht ausden AGB von eBay. Da diese AGB jeweils nur zwischen eBay und dem Inhaber desMitgliedskontos vereinbart sind, haben sie keine unmittelbare Geltung zwischendem Anbieter und dem Bieter.

Ausgehendhiervon war vorliegend zwischen den Parteien kein Kaufvertrag  zustandegekommen. Die Lösung des BGH überrascht in Anlehnung an die allgemeinenGrundsätze zum Vertragsschluss nicht. Die Voraussetzungen, die an das Vorliegeneiner Anscheins- oder Duldungsvollmacht zu stellen sind, liegen regelmäßignicht vor, da der Vertretene dem angeblichen Vertreter meist keine Stellung eingeräumthat, aus welcher der Dritte auf Bevollmächtigung schließen durfte.

Anspruch aus c.i.c.

In der Klausur wären zu dem Ansprüche aus c.i.c. und § 122 BGB analog anzusprechen. Bei der vorvertraglichenHaftung käme es bei der Diskussion insbesondere darauf an, ob bereits dasleicht zugängliche Aufbewahren der Zugangsdaten „geschäftsähnliche Kontakte“i.S.d. § 311Abs. 2 Nr. 3 BGBbegründet. Hier kann man viel diskutieren, sollte jedoch nicht ausden Augen verlieren, dass Kontakt zwischen dem vermeintlichen Käufer und dem Verkäufer vor dem Handeln unter Fremden Namen in keiner Weise bestand.

Anspruch aus § 122 BGB analog

Ein Anspruchaus § 122 BGB analog erscheint hingegen denkbar. Die herrschende Lehre befürwortet eine analoge Anwendung des § 122 etwa auchfür Fälle der

Mehr Infos bitte !

Handelt es sich um Lastschriftrückläufer ?

Du bist volljährig ?

 

 

Ja, es handelt sich um eine Lastschrift.

Nein, ich Minderjährig.

@dennis1311

Eine Art Gentleman agreeement

Ich würde die unstrittige Hauptforderung plus 6 € für die Rücklastschrift zweckgebunden überweisen ( im Überweisungsträger unter Verwendungszweck : Nur Hauptforderung/Rücklastschriftgebühr) und wie oben von @mona im Punkt 2 empfohlen hat vorgehen.

Die Gebühren des ext Inkassobüros sind ohnehin nicht durchsetzungsfähig

Solltest du volljährig sein, ist diese Forderung Ebays wohl berechtigt, d.h. du solltest die Inkasso-Gebühren bezahlen. Du könnstest höchtens noch rechtlich prüfen lassen, ob es seitens Ebays überhaupt ausreichend ist, die Forderungen per mail zu schicken...

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Solltest du minderjährig sein, dann stellt sich der Sachverhalt anders da, gib Bescheid, wenn das der Fall ist.

 

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Ich bin Minderjährig,

@dennis1311

Dann hast du zwei Möglichkeiten:

  1. Du zahlst, damit es nicht auffliegt.
  2. Du beichtest deinen Eltern und diese teilen Ebay schriftilich per Einschreiben mit, dass du minderjähig bist und somit nicht geschäftsfähig; du hättest das Konto ohne ihr Wissen eröffnet, dann dürfte vermutlich Ruhe sein, denn m.E. wird Ebay sich hüten zu klagen - weil Ebay immer noch keine Veranlassung sieht, auch nur minimalste Anmeldeprüfungen vorzunehmen  - obwohl hinreichend bekannt ist, wieviel Minderjährige sich da tummeln.

Allerdings: Wenn du die Anmeldung mit falschen Daten vorgenommen hast, sollte dir auch klar sein, dass du ab 14 Jahren strafmündig bist.

@user1545

Eine Frage noch:

Ebay hat deinen Ebay-account bereits gesperrt, oder??

Meine Ehrfahrung ist, sei ehrlich, das du das mit deinem Mailaccount von deiner Seite her schief gelaufen ist und frag nach, ob sie evtl sich auf eine geringere Zahlung einlassen, wie z.B. 25,00€. Bei mir haben solche Verhandlungen meistens etwas gebracht. Jeder kann mal Fehler machen. Und wenn sie bei der forderungshöhe bleiben und du nicht so viel Geld zur Verfügung hast, dann frag nach Ratenzahlung. Jammer ein wenig, zeige dich reumütig, das es dein Fehler war usw. Evtl lassen sie sich dann auf eine Einigung ein. Viel Glück.

Gut, dann bleibt mir wohl keine andere Wahl als zu zahlen. Allerdings bekomme ich erst am 23. März mein Gehalt und kann erst dann bezahlen, meint ihr ich kann das ganze noch so Lange hinauszögern ohne am Ende noch mehr zahlen zu müssen? Bei der Email wurde keine Zeit angegeben bis wann ich Bezahlt haben muss..