Ebay Gewährleistung bei Privaten Verkäufer trotz Ausschluss der Rüchnahme?

5 Antworten

Moin moin Jura-Kollege!

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) sind eindeutig und unmissverständlich im BGB geregelt.

eBay-Rechtsportal Rechtliche Informationen für private Verkäufer Gewährleistungsrechte des Käufers

Sie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben - gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.

Kann ich als privater Verkäufer die Gewährleistung für den Artikel ausschließen?

Ja! Grundsätzlich können Sie als privater Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken oder völlig ausschließen. Hierbei sind allerdings einige Dinge zu beachten.

Deutlicher Hinweis in der ArtikelbeschreibungEin Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich nur dann wirksam mit dem Käufer vereinbart, wenn Sie direkt in Ihrer Artikelbeschreibung dazu einen deutlichen Hinweis einfügen. Denn nur wenn der Käufer bereits vor Vertragsschluss darüber informiert wird, ist der Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart.

Ausführliche Informationen, sowie einen wirksamen Ausschluss der Sachmängelhaftung findest du hier:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

(Quelle: eBay-Rechtsportal)

Jein. Du wirfst hier zwei verschiedene Dinge in einen Topf.

Privatverkäufer müssen niemals die Rücknahme ausschliessen. Die Rücknahmepflicht / das Widerruferecht existiert nur für gewerbliche Verkäufer. Und das innerhalb einer bestimmten Frist. Diese liegt normalerweise (gesetzlich) bei 14 Tagen, manche Verkäufer gewähren auch 4 Wochen.

Anders sieht es mit der Gewährleistung / dem Sachmangel aus, egal ob im Angebot ausgeschlossen oder nicht. Hat ein privater Verkäufer in seinem Angebot Schäden verschwiegen, dann ist er in der Sachmängelhaftung / Gewährleistungspflicht. Dies wurde nochmals vom BGH bestätigt:

https://www.t-online.de/digital/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

nein reicht nicht.

  1. er muss deutlich reinschreiben das die sachmängelhaftung entfällt
  2. alle von ihm getätigten angaben müssen korrekt sein

d.h. wenn er wissentlich kaputte sachen verkauft dies abe rnicht angibt, haftet er auch wenn er die haftung ausschließt. nur der nachweiß wird schwerer ob der defekt vor lieferung schon bestand, da muss dann ein gutachter ran, den man ggf vorab zahlen muss und dann bei zu erwartendem gerichtsverfahren die kosten als auslagen geltend zu machen

Goldimonzo 
Fragesteller
 15.10.2018, 22:20

Ich rede hier nicht davon, ob die Rückgabe überhaupt möglich ist, da man einen Artikel, wenn er falsch/defekt/beschädigt versendet wurde immer zurückgegeben werden kann. Ich rede von einen Rückgaberecht, welches man laut Gesetz ja 1 Jahr hat (glaub ich vllt. auch 2) und ob dieses somit ausgeschlossen werden kann. Danke für deine Antwort Hier zum nachlesen: https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

verreisterNutzer  15.10.2018, 22:23
@Goldimonzo

hab dir doch gerade beschrieben wie er die 2 jahre umgehen kann unter 1. und 2. habe nur noch ergänzt was bei defektem gerät dann passiert und auch nur wenn es nachweißlich mit seinem wissen geschah. wenn z.b. der postbote damit jongliert und es versehentlich in nen teich fällt haftet der verkäufer mit sicherheit nicht und du wirst nie beweisen können das der postbote jonglierte

heurekaforyou  17.10.2018, 01:30
@Goldimonzo

Der Verkäufer (auch privat) muss sicherstellen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist!

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung bezieht sich nur auf Mängel, die nach dem Verkauf entstehen.

Goldimonzo 
Fragesteller
 15.10.2018, 22:31

nettes Beispiel danke. nun zusammengefasst: wenn er defekte Ware verkauft, haftet er, ansonsten nicht oder wie?

verreisterNutzer  15.10.2018, 22:36
@Goldimonzo

wenn er weiß das die Ware defekt ist und es nicht vorher sagt haftet er.

Das reicht, er kann noch dazu schreiben, Privatverkauf ohne Sachmängelhaftung, um sicher zu gehen. Sowas würde ich aber nur bei einem gewerblichen Anbieter mit Widerrufsrecht kaufen.

Der Verkäufer haftet für alle Angaben die er macht.

Hat er keine gültige Klause wie in deinem Fall oder hat zwar eine aber falsch Formuliert, so haftet der Verkäufer ebenfalls und muss gerade stehen dass der Artikel so funktioniert wie beschrieben.

Darüber kann man hier: https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/

Oder auch hier, um nur 2 Beispiele zu nennen, etwas drüber lesen: https://www.frag-einen-anwalt.de/Juristisch-wasserdichter-Mustertext-fuer-Privatanbieter-bei-Ebay--f115940.html

Oder von eBay direkt: https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Beherzigt man diese Tipps, so ist man weites gehen Juristisch abgesichert. Hat der VK solch eine Klausel nicht, haftet er in vollem Umfang.