Ebay Finanzamt? Hilfe?

9 Antworten

Steuerberater mandatieren.

Der wird erstmal feststellen ob hier private Veräußerungsgeschäfte vorliegen oder ob du gewerblich gehandelt hast.

Merk dir drei Dinge für die Zukunft.

  1. Kein Mensch hat in Deutschland das Recht Geld zu verdienen ohne dass das Finanzamt darüber bescheid wissen muss und ggf. einen Anteil haben will
  2. Wenn du nicht irgendwo einen Arbeirsvertrag hast, also angestellt bist oder bei einer deutschen Bank Kapitalgewinne erzielst (Zinsen, Dividenden, realiserte Kursgewinne), so ist es IMMER deine Aufgabe die Steuern zu erklären und die Steuerlast abzuführen.
  3. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Sonst wird man dich schätzen und ein Schätzbescheid geht meist zu deinen Lasten. Im Extremfall droht dir ggf. sogar ein Strafverfahren.

Du solltest dich auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

Womit hast du gehandelt - mit Neu- oder Gebrauchtware?

Ich weiß leider nicht ob es funktioniert, eventuell kannst du die die mtl. 450,- EUR steuerfreie Hinzuverdienstmöglichkeit geltend machen. Durchschnittlich liegt 5 Jahren und 22.000,- EUR monatlich bei 366,- EUR.

Die Erstebratung kostet etwa 50 - 70 EUR. Es gibt eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Online gibt es auch seriöse Anwalts-Seiten, die eine kostenlose Ersteberatung kostenlos anbieten. Auf diese Weise erfährst du schon mal wie aufwendig solche Verfahren in der Regel sind.

Reichen eventuell 1-2 Schreiben an das Finanzamt und du zahlst eine Pauschale und das war's, oder wirst du tatsächlich als gewerblicher Händler behandelt?. Ich glaube auch nicht, dass das Finanzamt Säumniszuschläge oder andere Gebühren erheben kann, wenn du vorher keinen Bescheid erhalten hast.

Hat das Finanzamt dich darüber informiert, wie sich die Forderung zusammensetzt?

Mein Tipp: Erstberatung durch einen Rechtsanwalt - am besten Fachanwalt für Onlinerecht. Dadurch weißt du erst einmal um was es hier überhaupt geht. Ohne viel Aufwand kann der Rechtsanwalt erklären, wie die allgemeine Rechtslage ist und wie ähnliche Fälle entschieden wurden.

Das Finanzamt hat ein System entwickelt und eingesetzt, dass eBay nach Aktivitäten seiner Nutzer durchsucht. Wenn du über das eBay-Verkaufskonto auch einkaufst, kann das Verhältnis Kauf & Verkauf auf eine Gewinnabsicht schließen. Und natürlich lässt sich auch leicht belegen, wenn die Artikel die zuvor gekauft wurden, anschließend zum Kauf angeboten wurden.

Gut zu wissen: Um als Gewerbetreibender eingestuft zu werden, ist es unabhängig davon ob oder wie viel Umsatz gemacht wurde. Die Gewinn-Absicht ist ausreichend. Selbst wenn das Unternehmen bisher keine Gewinne erwirtschaftet hat und rote Zahlen schreibt, ändert das nichts am Unternehmerstatus.

Gute Infos zum Thema habe ich auch schon auf youtube gesehen. Falls ich da noch was finde schicke ich dir was.

Naja, ganz so naiv wirst Du wohl nicht gewesen sein. Aber, davon abgesehen, die Verkäufe bis 2012 kannst Du nicht bei ebay einsehen, das geht nur noch über Deine Bank. Ich weiß ja nicht, was für Ordnung Du in Deinen Kontoauszügen hast, dort musst Du das nachverfolgen. Da kommt eine saftige Zahlung auf Dich zu - wenn es dabei bleibt.

Was hast du denn alles verkauft? Das Finanzamt wird in der Regel nicht auf dich aufmerksam, wenn du z.Bsp. ein paar alte Bücher aus deinem Eigentum verkloppst...

In den Ebaygebühren kann Deine Einkommensteuer nicht enthalten sein, da die Höhe der Steuer sich nach deinem zu versteuernden Einkommen richtet....woher soll Ebay wissen, was du ausserhalb der Plattform verdienst?