Ebay Fall geschlossen Anwalt Post?

9 Antworten

Wo liegt das Problem?

Du hast am 12. 11. gekauft und wolltest eine Woche später bezahlen.

Das wäre also am 19.11. gewesen.

Am 23.11. ist die Ware offensichtlich immer noch nicht bezahlt - weshalb nicht. Dann wäre die Sache doch erledigt.

Was ich an deiner Stelle machen würde: JETZT SOFORT an den Verkäufer überweisen 

Deine Einstellung Denn er schließt denn Fall auf ebay dann gehe ich davon aus, dass er den Kaufvertrag nicht einhält und einseitig kündigt.ist falsch. Es fehlt an der entsprechenden Willensäußerung des Verkäufers dir gegenüber. Ebay wird den Fall geschlossen haben, WEIL der Verkäufer einen Anwalt eingeschaltet hat (und dies ebay mitgeteilt hat)

Wenn der Anwalt dann noch mal schreibt, dann den Überweisungsbeleg in Kopie schicken und freundlich schreiben, dir erschliesst sich seine Kostennote nicht, da die Ware bereits bezahlt ist. 

WENN du vorher keine andere Zahlungsaufforderung des Verkäufers erhalten hat, bist du nicht schadensersatzpflichtig. Das grenzt mMn allerdings an Frechheit, denn du WEISST, dass du im Verzug bist!

Grundsätzlich: Privatkäufe sind sofort zu zahlen. Also nie wieder was ersteigern, wo du das Geld noch nicht parat liegen hast! 

Überall steht, dass der Verkäufer dem Käufer 4 Tage Zeit geben soll, den Artikel zu bezahlen. Anschließed kann ein ein Fall geöffnet werden. Auf die Nachricht von ebay diesbezüglich scheinst du ja nicht reagiert zu haben. Bei ebay gilt, dass unverzüglich gezahlt werden muss, nicht innerhalb von 30 Tagen.

Ein geschlossener Fall kündigt nicht den Kaufvertrag. Die Erfüllung dessen kann der Verkäufer trotzdem verlangen und sogar zivilrechtlich einklagen. Die Kosten für den Anwalt + Prozess wären von dir zu tragen.

War der Brief von einer richtigen Anwaltskanzlei?
Wenn ja: Zahl die Anwaltskosten und den Artikelpreis + Porto umgehend. Ansonsten käme es höchstwahrscheinlich vor Gericht und du hättest obendrein auch noch die Prozesskosten und weitere Anwaltskosten zu tragen.

Überall steht, dass der Verkäufer dem Käufer 4 Tage Zeit geben soll, den Artikel zu bezahlen. Anschließed kann ein ein Fall geöffnet werden. Aufdie Nachricht von ebay diesbezüglich scheinst du ja nicht reagiert zu haben. Bei ebay gilt, dass unverzüglich gezahlt werden muss, nicht innerhalb von 30 Tagen.

Wenn vom Verkäufer kein Zahlungsziel gesetzt wurde, so hat der Käufer tatsächlich rechtlich 30 Tage Zeit auch wenn es  bei Ebay nicht die feine englische Art ist. Bevor man einen Fall eröffnet und eventuell sogar einen Anwalt einschaltet regelt man es erst mal anders.

@herzilein35

Ebay ist nun mal dafür da um seine Geschäfte zeitnah abzuschließen, finde es auch ein wenig unfair. Man verkauft ja seine Sachen weil man Geld braucht.

@herzilein35

BGB, §271

>>Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.<<

Und er hat sie mit dem Eröffnen des Falles sofort verlangt.

@herzilein35

Daraufhin hat sich der Käufer dann immer noch nicht bewegt -> zahlungsunwillig. Dass er dann einen Anwalt eingeschaltet hat, kann man dem Verkäufer dann nicht ankreiden.

Wenn Du schon ebay nutzt, dann liest man auch mal die Nutzungsbedingungen. Bei ebay ist zeitnah zu bezahlen, drei Tage hast Du Zeit. Am 4. Tag  kann ein Nichtzahler-Fall gegen Dich eröffnet werden.

Außerdem ist so etwas unfair. Man kauft doch, um einen Artikel zu besitzen und zahlt nach dem Kauf.

Die Schließung des Falls bedeutet jedoch nicht, dass der Vertrag automatisch gekündigt ist. Es sei denn, der Verkäufer hat in seinem Angebot erwähnt, bis wann der Artikel gezahlt werden muss.

Die Falleröffnung und -schließung sind ebay-interne Regularien.

Trotzdem, eine Zahlungsfrist bis zum 4. Dezember ist mehr als großzügig, die musst Du nun einhalten.

Du hättest ja mal den Verkäufer informieren können, warum Du nicht zahlst oder zalen kannst.

Zunächst wurde bei ebay der Fall eines nicht bezahlten Artikels eröffnet. Darauf hast du nicht reagiert und damit Kaufvertragserfüllung schlüssig verweigert.

Das führte zwar zur Fallschliessung bei ebay und der Verkäufer schuldet damit ebay keine Verkaufsprovision.

Berechtigt den VK aber dennoch zu zivilrechtichem Erfüllungsanspruch eures Kaufvertrages n. § 433 BGB, den er nach deiner Weigerung auch aus Rechtsgrund Verzugsschaden auf deine Kosten anwaltlich vertreten geltend machen kann.

Neben dem Kaufpreis zzgl. Versandkosten käme Schadensersatz in Betracht.

Mein Rat: Alles sofort fristgerecht bezahlen, auch das Anwaltshonorar, sonst wrid es gerichtsanhängig und damit richtig teuer :-O

G imager761


Ganz so einfach ist die Sache nicht.

Bevor der Verkäufer überhaupt Snsprüche geltend machen kann, muss er zunächst einmal wirksam vom Vertrag zurücktreten.

Und zwar muss der Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich und unterschrieben zugestellt werden.

Zudem muss der Verkäufer den wirksamen Rücktritt vom Vertrag im Zwiefelsfall nachweisen können. D.h. er sollte den Rücktritt per Einschreiben zustellen.

@heurekaforyou

Rechtsirriger Blödsinn. Der VK tritt ja gerade nicht vom Vertrag zurück, wie der zahlungsunwillige K hofft, sondern besteht trotz Fallschliessung seitens ebay zivilrechtlich auf Erfüllung des Vertrages n. § 433 II BGB.

Er verlangt also Kaufpreiszahlung bis 04.12. und Abnahme des Verstärkers wie kaufvertraglich bestimmt.

Sowie sein Anwalt Bezahlung seiner Rechnung, die er aus Rechtsgrund Verzugschaden unmittelbar geltend machen kann, nachdem nach Falleröffnung die gesetzte Frist zur Zahlung offensichtlich fruchtlos verstrich.