Ebay betrügt?

6 Antworten

Der Kaufvertrag besteht. Und zwar unabhängig davon, wie sich ebay oder paypal entscheiden werden. Wird der Fall zu deinen Gunsten entschieden, hast du dein Geld, und der Käufer seinen Artikel nicht. Das ist dann sein Problem.

Wird der Fall gegen dich entschieden, wirds interessant. ebay und paypal haben mit dem Kaufvertrag nichts zu tun. Dir dein Geld vorzuenthalten ist somit nicht rechtens. Andererseits hast die die AGB von paypal akzeptiert, in denen dieser Fall wahrscheinlich berücksichtigt ist? Inwieweit du trotzdem gegen paypal vorgehen könntest, weiss ich nicht. Meines Wissens nach hat noch Niemand gegen paypal geklagt.

Nun ist jenem Käufer aufgefallen daß er den Artikel nicht abholen kann.
Daraufhin eröffneteingeschränkt er ein Fall auf ebay mit der Aussage das
er den Artikel nicht erhalten hat. Und ebay hat darauf das schon
gezahlte Geld auf PayPal eingefroren.

Und damit hat ebay Recht. Du hast die Ware!

Es ist übrigens mehr als leichtsinnig für den Kauf per Selbstabholung eine Paypal-Zahlung anzubieten. Damit wirst Du dann beschi$$en:

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full?locale.x=de_DE

2. Umfang

Bei dem gekauften Artikel muss es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel handeln, der versendet werden kann.

Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht abgedeckt:

  • Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer.

Weise den Käufer darauf hin, dass der Artikel nur per Barzahlung abgeholt werden kann. Wenn er damit nicht einverstanden ist, würdest Du den Kaufvertrag als gelöst betrachten.

Natürlich steht dem Käufer in dieser Situation das derzeit eingefrorene Geld von Paypal als Rückerstattung zu.

Die Antwort ist falsch. Der Vertrag ist bindend und die Pflicht, zu bezahlen besteht unabhängig von der Abholung.

@CortinaU2

Bindend ist auf die Pflicht, lt. Kaufvertrag, zur Abholung.

Und das habe ich geschrieben:

Weise den Käufer darauf hin, dass der Artikel nur per Barzahlung abgeholt werden kann. Wenn er damit nicht einverstanden ist, würdest Du den Kaufvertrag als gelöst betrachten.

Nein kannst nichts machen. Der Käufer hat laut dem gesetz sowieso ein zweiwöchiges rückgaberecht, da es sich um einen Kauf im Internet handelt.

Seit dem 13.06.2014 ist die EU-Verbraucherrechterichtlinie ins nationale Recht umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt ist das Widerrufsrecht beim Online-Shopping von Verbrauchern in § 312g Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Auch die Vorschriften zur Widerrufsfrist wurden geändert. Für Online-Shopper ergeben sich ab diesem Zeitpunkt wichtige Änderungen, die Sie kennen sollten.

Das Rückgaberecht gibt es nur bei gewerblichen Verkäufern, nicht aber unter Privatleuten. Deshalb ist es ja auch so wichtig, diese Tatsache in die Beschreibung der angebotenen Artikel zu schreiben. Da muss stehen, dass der Verkäufer kein Gewerbetreibender ist, und daher den Umtausch, Garantie oder Rückgabe ausschließt.

Stimmt nicht das gilt auch für Privatpersonen.

Der Käufer hat laut dem gesetz sowieso ein zweiwöchiges rückgaberecht, da es sich um einen Kauf im Internet handelt

Ein Rückgaberecht gibt es nie. Was du meinst ist ein Widerufsrecht. Das gibt es nur bei gewerblichen Verkäufern.

Von daher ist deine Antwort, auf die Frage des privaten Verkäufers bezogen, völliger Unsinn.

Na wenn du meinst...

@RubriCappula

Ja, das meint er. Und ich auch. Und Millionen von wissenden Onlinekäufern auch. Nur du nicht.

Warum vermutest Du, dass die eBay-Vertreter sich gegen Dich entscheiden werden? Es ist noch nichts entschieden. Warte Du erst einmal das Ergebnis ab, danach kannst Du handeln, wenn gegen Dich entschieden werden sollte.

An Deiner Stelle würde ich dem Verkäufer mitteilen, dass der Kaufvertrag unter der Bedingung abgeschlossen wurde, dass der Kauf erst dann rechtsgültig wird, wenn der Käufer die Ware bei Dir abgeholt hat oder jemanden beauftragt hat, in dessen Namen zu handeln.

Der Käufer kann problemlos eine Spedition beauftragen, bei Dir die Ware abzuholen. Die Kosten hierfür müsste dann natürlich der Käufer tragen.

Setze dem Käufer eine Frist, bis zu welchem Tag die Ware abgeholt werden muss. Wenn er nicht bis zu diesem Tag die Ware abgeholt hat oder jemanden geschickt hat, der die Ware abholt, dann wird der Kaufvertrag ungültig.

Wie ich darauf komme? Weil man mir das am Telefon schon gesagt wurde 

@Lokimilestone

Am Telefon kann man Dir vieles sagen. Das hat keine Bedeutung, solange Du es nicht schriftlich hast.

An Deiner Stelle würde ich mich jetzt nicht mehr an's Telefon hängen, sondern alles schriftlich bzw. per email erledigen. Da hättest Du im echten Streitfall etwas Schriftliches vorzuweisen.

An Deiner Stelle würde ich dem Verkäufer mitteilen, dass der Kaufvertragunter der Bedingung abgeschlossen wurde, dass der Kauf erst dann rechtsgültig wird, wenn der Käufer die Ware bei Dir abgeholt hat oder jemanden beauftragt hat, in dessen Namen zu handeln.

Nöö. Der Vertrag wurde mit dem Kauf abgeschlossen. Das ist immer so. Ansonsten gäbe es keinen Grund zu zahlen.

Der Käufer kann problemlos eine Spedition beauftragen

Das wäre eine Lösung. Anscheinend möchte der Käufer den Artikel aber nicht mehr haben.

Setze dem Käufer eine Frist, bis zu welchem Tag die Ware abgeholt werdenmuss. Wenn er nicht bis zu diesem Tag die Ware abgeholt hat oder jemanden geschickt hat, der die Ware abholt, dann wird der Kaufvertrag ungültig.

Der Käufer muss den Artikel nicht abholen oder sonstwie in Empfang nehmen. Er gehört ihm, er kann damit machen, was er auch. Eben auch beim Verkäufer stehen lassen. Am Kaufvertrag ändert das nichts.

Interessant wird der Fall erst, wenn ebay bzw paypal entschieden hat, dem Käufer sein Geld zurückzugeben und damit das Konto des Verkäufers zu belasten. Das ist aber noch nicht entschieden.

@ronnyarmin

Hier muss man zwei Tatbestände unterscheiden:

a)Kaufvertrag, Er ist gültig.

b)Kauf, Er ist erst dann abgeschlossen, wenn sowohl der Käufer seinen Artikel als auch der Verkäufer sein Geld erhalten hat. In unserem Fall hat weder der Verkäufer sein Geld, noch der Käufer seine Ware erhalten.

@haikoko

Bei Paypal gibt es keinen Verkäuferschutz bei Abholung durch den Käufer! Der Verkäufer sollte diese Zahlungsart von Anfang an nicht anbieten. Da gilt nur: Ware gegen Bargeld!

jetzt hättest noch erzählen können was es gewesen , wie teuer ? aber wie dem auch sei... abwarten was man dir vorwirft nachdem du Ebay ja schon kontaktet hast. Ebay ist bei manchen Leuten großzügig , ggf hat das was mit dem Kaufbetrag zu tun.Ich hatte mal etwas für 800€ verkauft, der hat sich einfach nicht mehr gemeldet. Ebay erstattet mir auf diesen , mittlerweile bekannt gewordenen polnischen Spaßbieter die Provision zurück und damit war es für Ebay erledigt. Und wer geht schon wegen sowas zum Anwalt. Für mich ging es aber gut aus , beim nächsten Einstellen erzielte ich 1021€ ..