Ebay Kleinanzeigen Betrüger anzeigen ja/nein?

11 Antworten

Ja, eine Anzeige solltest du auf alle Fälle machen, denn nur so kann einem Betrüger das Handwerk gelegt werden.

Ich habe vor Gericht öffters solche Fälle und bisher ist es immer so ausgegangen, das die Opfer, die eine Anzeige gemacht hatten das Geld nach der Verhandlung zurück bekommen haben.

Ob etwas dabei herum kommt, kann keiner sagen, das ist richtig, aber ohne Anzeige, keine ermittlungen und somit auch absolut keine Möglichkeit den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.

Sichere ALLE Beweise und gehe umgehend damit zur Polizei, die dann die Anzeige fertigen werden und das dann zur Staatsanwaltschaft abgeben.

Wenn es ne Masche ist, dann bringt auch nur ne Anzeige ne Chance sowas ans Licht zu bringen. Zumal man bei Überweisung an ein Bankkonto bessere Chancen hat als Geld über PPF zu verschenken.

Sollte ich mir dann überhaupt die Mühe machen ihn anzuzeigen?

Natürlich Strafanzeige gegen den Bankkontoinhaber stellen. Wo ist das denn Mühe? Das geht doch sogar online: https://online-strafanzeige.de/

Falls dieser dann ermittelt wird, kannst Du zivilrechtlich gegen ihn vorgehen und Dein Geld fordern. Anleitung / Tipps um das ohne Anwalt durchzuziehen, gibt es z.B. hier: http://iceolli.de/mahn/

Beim nächsten geplanten Kauf über ebay Kleinanzeigen richtest Du Dich bitte nach den Hinweisen des Seitenbetreibers: Barzahlung bei Abholung / Treffen.

ebay und ebay Kleinanzeigen haben nichts miteinander zu tun. Das sind zwei unterschiedliche Verkaufsplattformen.

Bei ebay Kleinanzeigen können sich die Nutzer anonym anmelden.

Mit EUR 60,00 bist Du glimpflich davon gekommen. Ggf. kann man Sachen machen, aber da muss man viel Zeit und vermutlich noch mehr Geld rein stecken :(

Sieh es als Leergeld.

Vielleicht lieber als Lehrgeld ;-)

Denn Leer Geld hat er ja noch, wenn er den Kriminellen nicht anzeigt.

@wrglbrmpft

Stimmt, danke für die Korrektur :)

Eine Strafanzeige bringt dir tatsächlich selbst im Falle einer Verurteilung keinen Cent wieder. Du könntest dich maximal für einen zivilrechtlichen Anspruch (= dein Geld) an einen Anwalt wenden, aber das lohnt sich bei 60 € wohl nicht

stimmt nicht ganz.

Wenn es zu einer Verurteilung kommt, wird meistens auch gleichzeitig ein Schadenersatz den Opfern zugesprochen. Dieses kann und wird mit zur Auflage gemacht.