Ebay: Ärger mit Käufer, er reklamiert Ware, obwohl Privatauktion

5 Antworten

Muss ich dem nachgeben?

Ja

Nur weil Du meinst als Privatverkäufer bist Du aus jeder Nummer raus, funktioniert so nicht.

Es geht um hier Sachmängelhaftung.

Auch Deine vermeintliche Absicherung: Bin Laie; keine Mängel erkennen können, gibt Dir keinen Schutz. Die vom Käufer beschriebenen Mängel hast Du bestimmt gesehen, außer Du hast einen Augenschaden.

Solche Feinheiten kann nicht jeder auf Fotos sehen, oder hast cm für cm fotografiert? die müssen schriftlich erwähnt werden.

http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

Einen Augenschaden habe ich sicher nicht! Und ich habe auf ebay eine Quote von 100 % positiven Bewertungen, so dass ich auch kein Betrüger bin, was Du mir wohl unterschwellig zu unterstellen scheinst. Die Mängel, die der Käufer an der Vase entdeckt haben will, sind für meine Begriffe Dinge, die nur einem "Profi", also Kunstkenner", auffallen. Ich habe aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich Laie bin!

@tierfreund1973

Nein, ich unterstelle Dir nicht unterschwellig einen Betrug.

Dass diese Jugendstil-Vase einen gewissen Wert hat, war Dir aber schon bewusst? Und wenn ja, dann untersuche ich - bei einem Verkauf - dieses Objekt mit der Lupe.

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich Laie bin

schützt Dich aber nicht vor seinen Ansprüchen

Quote von 100 % positiven Bewertungen

hab ich auch und dazu noch überdurchschnittlich; nicht unwichtig ist die Anzahl der Bewertungen

@Margita1881

Vielen Dank für den Link.

Ich muss Dir ehrlich gestehen; so eine wertvolle Vase würde ich nur über ein Auktionshaus veräußern.

Du hast viele Fotos eingestellt, aber diese winzigen Feinheiten kann wirklich keiner bei diesem Dekor erkennen.

Ich würde sie wieder zurücknehmen und in ein Auktionshaus geben.

Da ich kein Sachverständiger auf dem Gebiet bin kann ich nur den rechtlichen Aspekt erklären. Rechtlich gesehen Habt ihr einen Kaufvertrag von dem er nicht so leicht zurücktreten kann. Also eine Kaufpreiserstattung Zug-um-Zug gegen die Rückerstattung der Ware kommt hier nicht so leicht in Frage. Allerdings ist jetzt fraglich ob die Beschriebenen "Schäden" zu einem Mängel führen. Das kann nur ein Sachverständiger klären da kleinere Schäden an einer so alten Vase normal sind. Allerdings könnte er eventuell den Kaufpreis mindern oder eine Restauration verlangen. 

Ich würde zuerst mal bei der Ebay-Hotline um Rat fragen.

Dann frag Dich selbst: Beharre ich auf mein Recht? Dann zieh es durch! Du hast die Kohle, er die Ware. Ignorier was er Dir in Zukunft schreiben wird.

Willst Du Ärger meiden? Dann lass ihn die Vase zurück schicken, gibt ihm die Kohle zurück und biete die Vase einem unterlegenen Bieter an.

Beharre ich auf mein Recht?

Die Frage ist eher: Hat er Recht??

Ignorier was er Dir in Zukunft schreiben wird

Ein Anwalt wird diesen Fall mit Kusshand annehmen und der Frager verliert den Prozeß

Auch als Privatverkäufer haftest du für Sachmängel. Es geht also nun darum, ob diese beschriebenen Stellen Mängel i.S.d. §434 BGB darstellen - das kann man so ohne weiteres nicht beurteilen. Ich tendiere aber zu nein, wenn es sich um eine gebrauchte Vase handelt und du das auch so beschrieben hast

Hallo, ich habe im Angebotstext ausdrücklich "Erbstück" angegeben und das Jahr der Herstellung, nämlich "1900". Ich denke, allein aus diesen Angaben heraus dürfte klar sein, dass es sich um ein altes Stück handelt und somit, dass es gebraucht ist und keine Neuware.

@tierfreund1973

mit dieser Frage könnte sich ein Gericht etliche Tage beschäftigen, Ausgang ungewiss.  Da es um einen ziemlichen Wert geht würde ich hier nicht auf Teufel komm raus den Streit suchen, sondern lieber zurück nehmen und anderweitig verkaufen. Das wäre mir zu riskant

@franneck1989

Ja, ich denke, das werde ich auch tun. Ist wohl sicherer.

Was ich nicht verstehe, du schreibst in der Artikelbeschreibung:

Hinweis: Ich habe heute Vormittag (04.05.2015) die Vase in einem Auktionshaus begutachten lassen (spezialisiert auf Glas und Porzellan) und dort hat man mir die Echtheit der Vase bestätigt. Sie enthalte "keinen Hinweis auf eine Fälschung oder Manipulation".

Warum hast du die Vase nicht auch gleich auf ihre "Qualität" begutachten lassen?