eBay Abmahnung erhalten, angeblich gewerblich?

3 Antworten

In diesem Fall dürfte die Abmahnung unbegründet sein und ich würde es auf eine Verhandlung ankommen lassen. Das geht natürlich sehr gut über einen Anwalt. Entscheidet das Gericht für Dich, müsste Dein Gegner auch die Anwaltskosten tragen.

Nun wurde ich abgemahnt von einem im Internet schon bekannten Abmahnanwalt, der einen eBay-Händler vertritt.

Da würde ich gar nicht lange überlegen sondern selber einen Anwalt beauftragen. Parallel dazu eine Anfrage über diesen Anwalt bei der Anwaltskammer. Handelt es sich tatsächlich noch um einen Anwalt?

Hast Du die Abmahnung per Post oder per email erhalten?

Wenn Du schon im Netz gefunden hast, dass dieser Anwalt als Abmahnhai bekannt ist, dann hast Du bestimmt auch weitere Seiten gefunden, wo sich Betroffene über ihre (hoffentlich) Erfolge gegen diesen Mißbrauch austauschen.

Ist es in diesem Zusammenhang denn entscheidend, wenn man noch einen gewerblichen eBay Account hat? Ich habe nämlich einen gewerblichen (der ausschließlich für Geschäftliche Käufe + Verkäufe genutzt wird, hier natürlich alles mit Anbieterkennzeichnung, auch anwaltlich geprüft etc.) und einen privaten (ausschließlich private Käufe/Verkäufe), um eben nichts zu mischen. Daher auch das ausmisten meines Kellers auf den privaten Account. Spielt es hier eine Rolle, dass ich auf ebay AUCH gewerblich tätig bin (was ja eigentlich mit dem Sachverhalt nicht in Verbindung steht), und auch nirgends erwähnt wurde bzw. wohl auch der Gegenseitge unbekannt ist.