Ebay - Käufer lügt und droht!

5 Antworten

Also, wenn er per Überweisung bezahlt hat und Dich bereits negativ bewertet hat, lass es gut sein. Du nimmst die Ware nicht zurück. Falls der Käufer dann noch was will, soll er einen Fall bei eBay eröffnen. Er wird kein Glück haben, weil er per Überweisung bezahlt hat und somit nicht über den Käuferschutz versichert ist. Der rote Punkt in Deinem Bewertungssystem ist zwar ärgerlich - aber der wird nach 1 Jahr nicht mehr angezeigt.

im übrigen kannst Du im Bewertungssystem auf die schlechte Bewertung antworten. Dir fallen sicher die richtigen Worte ein.

@oppenriederhaus

Schon. Wir haben auch genug positive Bewertungen, die das ausgleichen. Aber haben wir da nicht einen Rechtsfall zu erwarten? Wenn er Anzeige erstattet? Er muss dann zwar den Artikel zeigen, aber wenn er diesen manipuliert?

@unserrasmus09

der erstattet doch keine Anzeige!!! Und die negative Bewertung würde ich von ebay löschen lassen. Alles sichern; Deine Auktion, Fotos, Schriftverkehr.

Rücksendekosten muss der Käufer zahlen,, nicht Du

@Margita1881

Brich den Kontakt zum Käufer ab und antworte nicht mehr auf seine mails, solche Leute wird es immer geben, ist mir auch schon passiert.

Also erstmal, ein Gegenstand, der nicht direkt aus dem Laden stammt, ist nie neu, höchstens neuwertig. Neu bezeichnet den direkten Weg vom Handel zum Erstverbraucher lt. Gesetz.. Dir bleibt nichts weiter übrig, als zurückzunehmen und alle Kosten zu erstatten. Alles andere bringt Ärger. Warum hast Du in der Beschreibung die Lampe nicht so beschrieben, wie Du sie hier beschrieben hast? Nämlich als nicht nutzbares Geschenk?

Ich habe hingeschrieben, dass ich ein Privatverkäufer bin, keinen Umtausch anbiete, ein Originalfoto von dem Artikel eingestellt.

@unserrasmus09

Leider wird Dich das nicht schützen. Du hättest Die Gewährleistung ausschließen müssen. Aber trotzdem muss ich mal zu Deinen Gunsten sagen, dass man es nie allen rechtmachen kann und vielleicht hat ihm die Lampe auch nicht gefallen und er wollte sie wieder loswerden. Da er schon negativ bewertet hat (dafür hätte er 60 Tage Zeit gehabt), würde sich mein guter Wille auch in Grenzen halten. Wie hat der Käufer gezahlt?

@dresanne

Noch etwas für die Zukunft, Umtausch und Garantie auszuschließen ist für private Verkäufer Unsinn, denn ein privater Verkäufer kann keine Garantie geben. Es reicht der Zusatz: Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung.

@dresanne

Das habe ich doch geschrieben! "Privatverkauf ohne Umtausch- oder Garantierechte" - reicht das nicht?

@dresanne

Reicht nicht in jedem Fall.

Wer privat und eher selten seine gebrauchten Sachen verkauft muss grundsätzlich nur einen Satz verwenden:

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“.

Wer privat des öfteren verkauft und/oder neue Sachen verkauft sollte hingegen etwas genauer formulieren: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit“

@DiniUndFlo92

Danke! Dann schreibe ich sowas in Zukunft drunter. Und jetzt müssen wir den vermutlich vom Käufer manipulierten Artikel (laut ihm fehlt ja ein Teil, das hier definitiv da war!) zurücknehmen und ihm auch noch zwei Mal Porto zahlen? Für Rücksendung und die ursprünglichen? Wie fies...

@DiniUndFlo92

Danke! Dann schreibe ich sowas in Zukunft drunter. Und jetzt müssen wir den vermutlich vom Käufer manipulierten Artikel (laut ihm fehlt ja ein Teil, das hier definitiv da war!) zurücknehmen und ihm auch noch zwei Mal Porto zahlen? Für Rücksendung und die ursprünglichen? Wie fies...

Die Lampe ist definitiv nicht gebraucht und die Batterienabdeckung schickten wir mit!

Und das war es. Kommentiere die rote Bewertung in freundlich sachlicher Form.

Er hat jetzt negativ bewertet und schreibt, er hätte seinen Anwalt eingeschaltet, da wir ihn betrügen würden - er wäre durch die Portozahlung benachteiligt.

Wenn er in der Bewertung das Wort Betrug erwähnt hat, kannst du einen Antrag auf Bewertungslöschung stellen. Das ist nicht gestattet:

Antrag auf Bewertungslöscchung

Es gibt eine Vielzahl von ebay-Käufern die auf einmal einen Anwalt einschalten (wollen) oder einen ganzen Sack Verwandschaft hat, die Rechtswissenschaftler sind.

Von Betrug kann keine Rede sein. Das Pferd hat der Käufer falsch aufgezäumt. Er hätte Dich in die Sachmängelhaftung nehmen sollen. Das ist etwas anderes. Also: in meine Augen alles nur heisse Luft.

Lehnr Dich erst einmal in Ruhe zurück und gehe die Restschwangerschaft in eben solcher Ruhe an.

Davon, dass ein neuer Artikel, der nicht aus dem Laden kommt nicht als neu verkaufen sollte, wurde bereits geschrieben.

Perfekt!!!

DH!

Anwalt ist shiet egal.

Hat er über PayPal bezahlt? Dann kümmert sich das PayPal drum... Da brauchst du keine Angst haben, wirklich nicht.

Nein, er hat per Überweisung gezahlt. Wie - ganz egal? Wir fühlen uns im Recht und haben trotzdem "Angst"... Papierkram, Polizeigang, Stress, obwohl der Artikel genau der vom Foto ist.

@unserrasmus09

Er muss beweisen, dass er die Lampe anders erhalten hat, als auf dem Foto. Und das kann er in der Regel nicht. Wenn er das auspacken gefilmt hat vielleicht, aber das machst eigentlich keiner.

Hatten letzt auch so einen Fall, habe einen Quadrocopter (Flugdrohne) für 180€ verkauft. der Mann (Ralph) hat uns sogar mit "prügel" gedroht. Wir total entsetzt weil der Artikel ja wie auf den Fotos zu erkennen war verschickt wurde. Und ich habe nicht umsonst 300 positive Bewertungen.

Beim Rechtsstreit habe ich ohne weiteres gewonnen. Ihr braucht euch keine Sorgen machen, manche Leute lügen einfach nur weil sie etwas kostenlos haben möchten. Die Schlechte bewertung kannst du bei ebay anfechten bzw. kommentieren.

@DiniUndFlo92

Also hier geht es nur um einen kleineren Betrag unter 20 €, aber wir sehen es eben nicht ein, zwei Mal 5,9€ für die Portokosten auch noch zu zahlen, obwohl der Artikel genau dem Foto und der Beschreibung entsprach. Danke für Deine Nachricht.

@unserrasmus09

Zahlt Ihm nichts zurück. Dann ist es verloren - umsont.

Ich empfehle euch auf einen Käuferschutzantrag von dem Käufer zu warten - solange er das eh nicht macht, kann ein Anwalt nichts machen. Und ebay wird dann für euch entscheiden, da Ihr keine Käuferschutzwarnung erhalten habt.

Da er überwiesen hat, dürfte er sowieso pech haben.

@DiniUndFlo92

bei Überweisung gibt es sowieso keinen Käuferschutz

schickt ihm das Geld zurück mit dem Porto Betrag und Fertig

Dann haben wir zwei Mal 5,9€ für ihn bezahlt obwohl der Artikel der Beschreibung und dem Foto entsprach? Das ist fair, nur weil jeder kommen kann und droht? Dann brauche ich in Zukunft auch nicht mehr dazuzuschreiben "Privatverkauf ohne Umtausch- und Garantierechte" und ich erhalte womöglich noch einen Artikel ohne Batteriedeckel zurück, den er vorher hatte.

@unserrasmus09

jedem musst hier nicht glauben, warte auf die Experten:-)