E-Bike (350W) ohne Fahrerlaubnis fahren?
Wunderschönen guten Tag,
ich wollte einmal nachfragen, ob meine Oma ein E-Bike mit 350 Watt im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf (ohne Fahrerlaubnis versteht sich ;) )
Ich habe im Internet nichts zuverlässiges gefunden. Das einzige was ich bisher gefunden habe war, dass man AM braucht oder Führerschein Klasse-B.
Außerdem: "Menschen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, dürfen schnelle Pedelecs auch ohne Fahrerlaubnis bewegen." - Quelle: http://www.e-bikeinfo.de/recht/gesetzliche-vorschriften-e-bikes-pedelecs
Meine Oma ist 1958 geboren, also dürfte das erwerben und fahren eines solchen Fahrrads doch legal sein, oder?
2 Antworten
es gibt auch 25 kmh Varianten mit 630 Watt-Stunden. Dennoch bleibt die Unterstützung nur bis 25 kmh
Die Speed Pedelecs laufen dann 45, das sind die mit Kennzeichen, Helmpflicht & Fahrerlaubnis B oder AM
Soweit ich weiß, durfte man ein Mofa ohne Bescheinigung fahren. Ich war einer der Ersten, die 1980 nach dem 1.4.65 geboren, diese Mofa Prüfbescheinigung machen mußten.
Das Kleinkraftrad als S-Pedelec ist aber kein Mofa, sondern ein Mokick
Mein Vater durfte dann mit Klasse 3 auch noch 80er oder 125er fahren.
Hier mal ein 500 Wh Fahrrad.
https://www.r-m.de/de/e-bike/charger/
400 Wh sind incl. die 500er kosten 199 € extra. Bleibt aber ein Fahrrad
Die andere 45er Variante heißt dann HS mit einem Kennzeichenhalter, einklappender Ständer
Würde ein gutes mit 250 Watt nicht reichen? Die laufen ganz normal als Fahrräder.
Für die schnelleren bräuchte dein Oma zwar keinen Führerschein, dürfte aber auch nicht mehr die Fahradwege benutzen und die müssen ein Kennzeichen mit Versicherung haben.