Duschwanne wackelt?

4 Antworten

Naja, wenn sich neuerdings die Duschtasse verschiebt/verbiegt beim Duschen, ist es doch neu und nicht seit 1990... Dass eine mangelhafte Montage sich erst heute niederschlägt, ist zwar ärgerlich, aber vermutlich ähnlich zu werten, wie wenn ein billiger Wasserhahn ausgerechnet in deiner Mietperiode zu Bruch geht.

Was soll der Spaß denn Kosten, den du übernehmen sollst? Ich glaube so Kleinstreparaturen, die du selbst übernehmen müsstest, liegen bei bis 100-150€. Bis zu der Höhe würde ich halt schlucken und es übernehmen, darüber nicht...

T3Fahrer

Das würde ich auch in gewisser Hinsicht tun, allerdings sind Kleinreparaturen nach Vertrag bis zu 100€ und es geht dann auch immer um Verschleißgegenstände mit denen der Mieter auch wirklich was zu tun hat. Mit einem Klotz der unter der Wanne ist und wahrscheinlich durch schlechte Montage nicht ordnungsgemäß angebracht wurde und nun wegrutscht, hab ich doch nichts zu tun, oder seh ich das falsch? :D

@FruityCutNoodle

Hab gerade mal mit meiner Frau (Juristin) gesprochen - du scheinst es richtig einzuordnen, ist Vermietersache!

Viel Erfolg!

Da geb ich Deinem Kollegen voll Recht. Der Unterbau hat nachgegeben oder ist zerfallen, was an jahrelang undichten Fugen liegen kann. Wird das nicht behoben, wird der Ablauf undicht werden und das Wasser wird aus der Decke rinnen.

Vielen Dank für deine Antwort! Das ist schon passiert, der Nachbar von Unten hat schon gefragt ob alles hier oben in Ordnung wäre. Bin froh, dass ich ganz gut mit dem klar komme :D

@FruityCutNoodle

Na jetzt hat der Vermieter endlich einen Versicherungsfall, den er geltend machen kann. Jetzt sollte einer Reparatur nichts mehr im Wege stehen.

Es ist eine Kleinreparatur, wenn die Kosten unter den vereinbarten zu übernehmenden Kosten liegen. Ist kein Betrag explizit vereinbart, gelten 100 EUR als angemessen.

.... damit hat aber in dieser Angelegenheit ein Mieter nichts am Hut, so jedenfalls der BGH.

@schleudermaxe

Anstatt hier nur Behauptungen zu kommentieren (ohne weitere Erklärung oder Quelle), wie wäre es denn, wenn Du die nach Deiner Ansicht nach richtige Antwort einstellen würdest?

@stefan1531

Hallo stefan1531,

schleudermaxe ist hier in der Tat im Recht. Nach Urteil vom 25.10.2011, Az.: 20 C 191/11 hat das AG Wedding tatsächlich in einem Streit dem Mieter Recht gegeben und Silikon/Silikonfugen gehören in dieser Hinsicht nicht unter die Kleinreparaturklausel.

Das wusste ich halt vorher auch nicht, bin im Endeffekt wirklich froh, dass ich mir jetzt so viel Wissen darüber aneignen konnte :)

LG

.... wenn du denn mietvertraglich diese Reparaturübernahme so vereinbart hast, sollest du auch dazu stehen.