Duschwanne wackelt?
Hallo Community,
Ich lebe schon seit ca. 2 Jahren in meiner aktuellen Wohnung und bin handwerklich kein Profi aber auch kein totaler Versager. Beim Einzug war die Wohnung in relativ gutem Zustand, Macken hier und dort wurden sofort gemeldet.
Allerdings ist mir vor kurzem Aufgefallen, dass meine Duschwanne/tasse sich sehr stark neigt, wenn ich drin stehe. Ich wiege gerade mal 70kg und teile mir meine Dusche auch mit niemandem, springe nicht darin herum oder mache sonstige verrückte Dinge.
Auf Anfrage bei meinem Vermieter hieß es, es sei wahrscheinlich nur der Silikon undicht, ich sollte einfach etwas neu drauf machen, bzw. ist es eine Kleinreparatur, da es sich um einen Wert von unter 100€ handele und man würde mir eine Firma vorbei schicken.
Nen Klemptnerkollege hat sich allerdings nen paar Bilder und meine Beschreibung des Problems angehört und sagt, es wäre wohl nicht unterfüttert und womöglich hat sich ein Standbein verschoben.
Mein Vermieter will mir das jetzt natürlich in Rechnung stellen. Meine Frage: Ist das eine Kleinreparatur? Ich mein, hier wird ne komplette Dusche auseinander gebaut um an etwas zu kommen, was wohl schon seit 1990 da unten ist. Es ist auch kein Umbau oder Erneuerung, lediglich will ich nur wieder duschen :(
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
LG
Fruity
4 Antworten
Naja, wenn sich neuerdings die Duschtasse verschiebt/verbiegt beim Duschen, ist es doch neu und nicht seit 1990... Dass eine mangelhafte Montage sich erst heute niederschlägt, ist zwar ärgerlich, aber vermutlich ähnlich zu werten, wie wenn ein billiger Wasserhahn ausgerechnet in deiner Mietperiode zu Bruch geht.
Was soll der Spaß denn Kosten, den du übernehmen sollst? Ich glaube so Kleinstreparaturen, die du selbst übernehmen müsstest, liegen bei bis 100-150€. Bis zu der Höhe würde ich halt schlucken und es übernehmen, darüber nicht...
T3Fahrer
Hab gerade mal mit meiner Frau (Juristin) gesprochen - du scheinst es richtig einzuordnen, ist Vermietersache!
Viel Erfolg!
Da geb ich Deinem Kollegen voll Recht. Der Unterbau hat nachgegeben oder ist zerfallen, was an jahrelang undichten Fugen liegen kann. Wird das nicht behoben, wird der Ablauf undicht werden und das Wasser wird aus der Decke rinnen.
Vielen Dank für deine Antwort! Das ist schon passiert, der Nachbar von Unten hat schon gefragt ob alles hier oben in Ordnung wäre. Bin froh, dass ich ganz gut mit dem klar komme :D
Na jetzt hat der Vermieter endlich einen Versicherungsfall, den er geltend machen kann. Jetzt sollte einer Reparatur nichts mehr im Wege stehen.
Es ist eine Kleinreparatur, wenn die Kosten unter den vereinbarten zu übernehmenden Kosten liegen. Ist kein Betrag explizit vereinbart, gelten 100 EUR als angemessen.
.... damit hat aber in dieser Angelegenheit ein Mieter nichts am Hut, so jedenfalls der BGH.
Anstatt hier nur Behauptungen zu kommentieren (ohne weitere Erklärung oder Quelle), wie wäre es denn, wenn Du die nach Deiner Ansicht nach richtige Antwort einstellen würdest?
Hallo stefan1531,
schleudermaxe ist hier in der Tat im Recht. Nach Urteil vom 25.10.2011, Az.: 20 C 191/11 hat das AG Wedding tatsächlich in einem Streit dem Mieter Recht gegeben und Silikon/Silikonfugen gehören in dieser Hinsicht nicht unter die Kleinreparaturklausel.
Das wusste ich halt vorher auch nicht, bin im Endeffekt wirklich froh, dass ich mir jetzt so viel Wissen darüber aneignen konnte :)
LG
.... wenn du denn mietvertraglich diese Reparaturübernahme so vereinbart hast, sollest du auch dazu stehen.
Das würde ich auch in gewisser Hinsicht tun, allerdings sind Kleinreparaturen nach Vertrag bis zu 100€ und es geht dann auch immer um Verschleißgegenstände mit denen der Mieter auch wirklich was zu tun hat. Mit einem Klotz der unter der Wanne ist und wahrscheinlich durch schlechte Montage nicht ordnungsgemäß angebracht wurde und nun wegrutscht, hab ich doch nichts zu tun, oder seh ich das falsch? :D