Duschkopf und Schlauch in der Dusche kaputt! Soll der Vermieter austauschen?

10 Antworten

Solche Kleinreparaturen sind Sache des Mieters. Kauf dir neue Teile im Baumarkt.

Nur bei vereinbarter und wirksamer Kleinreparaturklausel muss der Mieter zahlen. Ansonsten der Vermieter. Für die Wirksamkeit der gen. Klausel ist Vorausetzung, dass der Betrag für eine Einzelrep und die Jahressumme konkret zu beziffern sind. Fehlt eine der Angaben, ist die Klausel unwirksam.

Ich glaube nicht daß der Vermieter für den Ersatz von Verschleißgegenständen zuständig ist Wünsch dir einen schönen Nachmittag

Natürlich ist der Vermieter dafür zuständig.

@Terrorpinguin

@ terror....,das ist mir ganz neu.Wenn mir etwas kaputt geht,habe ich dafür noch nie jemand anders zur Kasse gebeten

Das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Oft gibt es im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Wenn der Betrag von 150,- Euro im Jahr für Kleinreparaturen nicht überschritten wird, muss dann der Mieter selber die Kosten tragen. Gibt es eine solche Klausel nicht, dann zahlt der Vermieter.

Mal abgesehen davon ... die 20,- Euro wird derjenige ja wohl aufbringen können, zumal 20,- Euro schon extrem hoch gegriffen ist.

Das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Richtig. Und nur davon.

Hallo, dies fällt unter Kleinreparaturen und muss der Mieter selbst tragen. In jedem Mietvertrag ist dies aber wohl auch vermerkt bis zu welcher Grenze (meistens 50-70.-) der Mieter solche Kleinschäden selbst übernehmen muss. LG :)

Es gibt durchaus auch Mietverträge, wo Kleinreparaturen nicht vom Mieter zu tragen sind.