Durchsuchungsbefehl - Frage!

6 Antworten

Zu deinen Fragen:

  1. der RIchter hat den Durchsuchungsbefehl unterschrieben, weil er der Meinung war, an dem Anfangsverdacht könnte etwas dran sein. Das kommt vor.

Und mal unter uns :der sog. Richtervorbehalt ist für die Tonne. Wenn jemand den Richter dazu bringen will, dass er solch einen Befehl unterschreibt, dann weiß er genau, wie er das zu formulieren hat, dass der Richter nicht zickt. Das wird nur selten wirklich genau überprüft.

  1. Was mit XY passieren wird, ist nicht so einfach zu sagen, es kommt ja darauf an, was die Ermittlungen noch ergeben werden.

  2. In einem Fall wie diesem ist es auf jeden Fall für XY ratsam, sich einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu nehmen.

  3. In das polizeiliche Führungszeugnis werden nur rechtskräftige Urteile eingetragen.

Hallo!

  1. warum unterschreibt ein richter/in solch einen durchsuchungsbefehl, wenn es nur eine aussage von einem komsumenten gibt, der gebustet wurde? (antwort: bayern?)

Der Richter wollte dein Haus durchsuchen lassen, weil er den Anfangsverdacht gegen Person XY als groß genug erachtete. Wie glaubwürdig eine Aussage ist, entscheidet der Richter allein. In deinem Fall hat der der Aussage des Freundes wohl genug Vertrauen geschenkt.

was wird mit person xy passieren?

Nunja, der Konsum von Cannabis ist ja nicht verboten, nur Besitz und Co. Da bei dir keine BTM gefunden wurden, kann man dir den Besitz etc. nicht nachweisen. Und was nicht nachgewiesen werden kann, kann einem auch nur schwer zur Last gelegt werden.

Aber Achtung: Die die Polizei und die Justiz nun wissen, dass du schon einmal Cannabis konsumiert hast (leere Tuberdose, Cannabis-Geruch) ist es nicht sicher, dass sie dich nun für alle Zeiten in Frieden lassen. Es kann passieren, dass sie irgendwann erneut vor deiner Tür stehen!

braucht person xy einen anwalt und welche kosten würden auf ihn zukommen?

Einen Anwalt kann Person XY immer aufsuchen. Empfehlen würde ich ihn aber erst, wenn aus der Sache wirklich etwas ernstes wird. Also wenn eine Anklage stattgefunden hat oder zumindest wahrscheinlich stattfinden wird, bzw. Ein Strafbefehl erlassen wird/wurde.

Die Kosten für den Anwalt hängen von mehreren Faktoren ab (Länge des Verfahren, Schwierigkeit, Anzahl der Termine, ggfs. U-Haft etc.) Für ein durchschnittliches Strafverfahren würde ich mal mit :

  • 200,00 EUR Grundgebühr
  • 165,00 EUR Verfahrensgebühr
  • 165,00 EUR Verfahrens-Einstellungs-Gebühr bzw.
  • 275,00 EUR Terminsgebühr, und
  • 20,00 EUR Postpauschale

nebst 19% Umsatzsteuer rechnen. Grob kannst du also von etwa 785 EUR ausgehen. Ob du diese aber selbst zu zahlen hast, oder ob die Kosten von der Staatskasse zu tragen sind, bleibt dem Einzelfall geschuldet. Zudem sei angemerkt: Das sind die gesetzlichen Gebühren. Jeden Anwalt steht es frei darüber hinaus noch ein höheres Honorar zu verlangen. (Aus meiner Erfahrung weiß ich aber, dass es durchaus Anwälte gibt, die für die gesetzlichen Gebühren gute Arbeit leisten!)

wenn die anzeige eingestellt wird, steht dann person xy unter beobachtung bzw. einen eintrag in der akte?

Sollte das Verfahren eingestellt werden, so gibt es keinen Eintrag in deinem BZR, falls du das meinst. Die über den Fall geführte Akte besteht aber weiter. Diese ist jedoch unter Verschluss, also für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Nach einer gewissen Zeit werden die Alt-Akten m.W. vernichtet. Wie lange diese Frist ist, weiß ich aber nicht...

Ob du dann weiter unter Beobachtung stehst weiß man nicht. Das kommt darauf an, ob die Behören glauben, dass du nix mehr machst, oder ob sie glauben, dass von dir noch eine "Gefahr" ausgeht. Das kann dir niemand wirklich beantworten...

Wie immer: Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)

Nun das hört sich alles rechtens an

Ein Richter hat entschieden

Durchsuchungsbeschlüsse sind immer von einem Richter zu Unterschreiben

Judikative  Gericht Justiz

der Befehl kommt von der Exekutive  Ausführende Gewalt

An sich war die Durchsuchung schon rechtens. Wie alt ist denn xy ? Ist er minderjährig ? Gibt es bereits Vorstrafen wegen solcher Delikte ? Wenn nicht, sind es alles strafmildernde Umstände. Hier steht ja auch die Aussage von xy gegen die des anderen Konsumenten. Da sie bei xy keine Drogen sondern nur Fertigungsbedarf gefunden haben, kann auch niemand nachweisen, dass xy dealt. Es reicht vielleicht noch nicht mal für ne richtige Anklage. Wenn ich richtig gelesen habe, hat xy seit der Durchsuchung noch nichts von der Polizei gehört ? Ich würde abwarten bis was kommt und mich erst dann mit einem Anwalt beraten. Die stellen das Verfahren möglicherweise einfach ein. xy würde wohl in Zukunft mehr polizeiliche Beachtung bekommen. Obs im Führungszeugnis vermerkt wird ? Keine Ahnung.