Durchfahrt verboten Ausversehen Durchgefahren Strafe?

4 Antworten

20€, mehr kann nicht passieren.

Es ist schon interessant, dass das Ordnungsamt den fließenden Verkehr "kontrolliert". Zeichen und Weisungen des OA können ignoriert werden, da diese Befugnisse für den fließenden Verkehr der Polizei zustehen.

Daher wurde sicherlich auch "nur" das Kennzeichen fotografiert. Das OA kann dir einen Hinweis geben, wo man herausfahren KANN, aber nicht man man langfahren SOLL. Es kann auf die VZ oder Verkehrsregeln hinweisen, aber keine Weisungen erteilen.

Aber natürlich kann das OA (wie jeder andere Bürger auch) einen OWi-Verstoß im fließenden Verkehr zur Anzeige bringen, obwohl es eigentlich für den ruhenden Verkehr zuständig ist.

Im Fall des Verbots der Durchfahrt (VZ 250 ff) sind dies in der Regel 20€.

Sollte das OA tatsächlich eine Weisung erteilt haben stellt sie mir die Frage der rechtmäßigkeit. Ganz unabhängig vom Verkehrsverstoß der mit 20€ ohne Punkte als Verwarngeld für eine fahrlässige, geringfügige OWi geahndet werden kann.

Also wenn Post kommt, entweder zahlen oder ein "Faß" aufmachen...

1. Wer war denn Fahrer? Gibt es ein Foto oder eine Personalie des Fahrers oder kann sich das OA noch ganz genau an die Person erinnern?
Bei geringfügigen OWis wird in aller Regel keine Fahrtenbuchauflage erteilt und wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, so wird das Verfahren eingestellt.

2. War die Weisung (wenn es denn eine war) wo langgefahren werden "soll" rechtmäßig? Amtsanmaßung? Ok...weit hergeholt, aber wenn man denn unbedingt wollen würde, ein Ansatzpunkt man ein "Faß" aufzumachen.

Ich würde die 20€ im Zweifensfall bezahlen und gut, aber wer es austesten will...



ich bin mit meinem Wagen gefahren ja es war Ortseingang und Ortsausgang sperren aufgestellt aber dadurch das ich eine zu früh links abgebogen bin, bin ich halt mitten auf dieser abgesperrten Straße gelandet und wurde gleich angehalten und es wurde ein schönes Foto gemacht von der Dame  diese 20 Euro wären mir sowas von egal Haubtsache keinen Punkt

@Melanie1994

Bist du (ich sage einfach mal "du") denn überhaupt an einem Verkehrszeichen, welches die Durchfahrt verbietet oder an einer anderen beschränkenden Verkehrseinrichtung (Sperre, ...) vorbei gefahren?

Du bekommst überhaupt keine Strafe sondern nur eine Verwarnung und must evtl. ein Verwarnungsgeld zahlen. Nach fristgerechter Zahlung des verwarnungsgeld wird das Verfahren ohne weitere Konsequenzen eingestellt.  Nur wenn du das verwarnungsgeld nicht oder nicht rechtzeitig bezahlst kann ein Bußgeldverfahren daraus werden und eine Strafe sowie Bearbeitungsgebühr fällig werden.