Durch Wasserschaden - Wasser in Wänden und Fußboden?

10 Antworten

Welche Rechte habe ich jetzt als Mieter dieser Wohnung ?

ist Dir denn als Mieter ein Schaden entstanden?
Der Schaden an der Mietsache betrifft erstmal nur den Eigentümer.

Als Mieter hast Du natürlich das Recht auf eine einwandfreie Mietsache und auf Schadensbehebung in angemessenem Zeitraum. Bedeutet, wenn der Schaden umgehend, innerhalb eines zumutbaren Zeitraums behoben wird, hast Du keinen Anspruch auf Mietminderung. Erst wenn sich Wochen und Monatelang nichts an der Sache bewegt könnte der Mieter dem Vermieter Verschleppung vorwerfen.

Weiter hast Du als Mieter auch Anrecht auf Schadensersatz für die von Dir eingebrachten Sachen sowie für alle Sachen für die Du als Mieter das finanzielle Risiko trägst (alle Sachen welche Dir vom Vormieter oder vom Vermieter geschenkt wurde oder was Du von diesen Personen erworben hast und in Dein Eigentum übergegangen sind). Sollte Dir ein Schaden an Wand- oder Deckenverkleidung, an Fußböden für die Du das finanzielle Risiko trägst entstanden sein, oder sollten Deine Möbel oder andere bewegliche Sachen beschädigt worden sein, ist das zunächst mal ein Fall für Deine eigene Hausratversicherung, da die Hausratversicherung zum gleitenden Neuwert versichert. Für Schäden die durch den Verursacher ersetzt werden müssen gilt ansonsten nur Anspruch in Höhe höchstens des Wiederbeschaffungswert.

Beispiel:
Durch den Wasserschaden wurde Deine Kamera beschädigt, die als sie neu war relativ wertvoll war. Heute kostet so eine Kamera als Gebrauchtgerät gerade mal ein Zehntel des damaligen Neuwert. Die Reparturkosten würden die Anschaffung eines Gebrauchtgerät deutlich übersteigen. Dann hast Du gegenüber dem Verursacher nur Anspruch auf Kosten und Wert zur Wiederbeschaffung einer gebrauchten Kamera. Deine Hausratversicherung sieht das ebenfalls als Totalschaden und ersetzt Dir die Kosten einer mindestens gleichwertigen fabrikneuen Kamera und holt sich die Schadensersatzzahlung, die ja nur einen Bruchteil der Kosten einer neuen Kamera betragen, beim Schadensersatzpflichtigen wieder. Gleiches gilt für Dein Laminat, Deine Tapeten, Deine Deckenfarbe, Deine Möbel und anderen beweglichen Sachen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Solltest Du eine "Kontaminierung" der Luft mit Schimmelsporen vermuten, welche dich gesundheitlich davon abhalten könnte dort während der Trocknung wohnen zu bleiben, so müsstest Du das durch ein Gutachten beweisen können. Nur wenn es schon erkenn- und unübersehbar z.B. schwarzen Schimmel gäbe, könntest du auf ein "Ausweichquartier" bestehen. Da ein Wasserschaden eher ein Gemeinschaftsschaden ist, würde die WEG dem Vermieter auch die von dir dann nicht bezahlte Miete erstatten. In einer meiner Wohnungen ist das so passiert und wurde auch so gehandhabt. Es ist aber auch relevant, wie groß die Wohnung ist und in welchem Raum der Schaden ist und in welchem geschlafen wird. Wichtig auch, Zählerstand notieren, das Vakuum-Trocknungsgerät zieht ordentlich Strom.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Die Kosten in diesem Fall trägt der Verursacher des ursprünglichen Wasserschadens.

Kann ich nicht bestätigen, da mir die Schadensursache nicht bekannt ist.

Grundsätzlich leistet bei einem Leitungswasserschaden eine bestehende Wohngebäudeversicherung.

Nur ob es sich hier überhaupt um einen Leitungswasserschaden handelt, weiß ich nicht.

Für die Renovierung ist auf jeden Fall der Hauseigentümer zuständig und daher hast du einige Möglichkeiten, entweder die Miete zu reduzieren, oder während der Renovierung dir eine andere Bleibe zu suchen.

OK werde Morgen mal zum Mieterverein gehen.....denn so geht es ja auch nicht. Ich habe drei Kleinkinder zuhause und es wäre auch den Kindern gegenüber unverantwortlich - sofern eine Schimmelbildung Garantiert ist wenn der Schaden nicht umgehend Behoben wird.

Könnte ich mit den Kindern in ein Hotel ziehen und dem Vermieter oder dessen Versicherung die Kosten in Rechnung stellen ?

@piggi11

Da mir die Schadensursache nicht bekannt ist, kann ich auch nicht beantworten, ob der Schaden überhaupt von einer Wohngebäudeversicherung übernommen wird.

@piggi11

... was willst Du denn bitte bei denen?

Die kennen nicht einmal ihr eigenes Lexikon, so immer wieder meine Erlebnisse als Vermieter!

In erster Linie ist das ein Versicherungsschaden, und wenn das nicht professionell getrocknet wird, wird der Fußboden vergammeln.

Al Mieter musst du darauf achten, dass der Strom nicht zu deinen Lasten geht.

Und wenn die Wohnung während der Maßnahme nicht bewohnbar ist, hast du Anspruch auf anderweitige Unterbringung.

Vielen Dank für die Antwort. Es sollte ja auch im eigenen Interesse des Vermieters sein, dass der Schaden umgehend Behoben wird. Allerdings wird sich das ganze Verfahren ziehen und ich stelle mir die Frage, ob dadurch rechtlich gesehen und auch aus Gesundheitlichen Gründen die Wohnung überhaupt noch Bewohnbar ist

@piggi11

Was sollte deine Gesundheit mit einer lokal begrenzten Sanierung zu tun haben, sofern kein Schimmel auftrat!?

Wärst du Eigemtümer und wolltest die eigene Wohnung renovieren, dann kämst du gar nicht auf so verquere Gedanken...

Du hast zumindest das Recht zu fordern, dass der Hausbesitzer für Abhilfe sogt.

Tut er das nicht, würde ich mich mit einem Mieterverein in Verbindung setzen.

Vielleicht kannst du Schadenerstz für verdorbene Möbel bekommen oder kannst eine Mietminderung wegen Schimmelbildung beanspruchen.