Durch nachträgliche Geschäftsunfähigkeit verträge anfechten?
hallo ihr Lieben, habe mal wieder eine Frage. Und zwar bin ich nun zum Betreuer von meinem Großvater bestellt worden. Da er aber in der Vergangenheit einige Verträge, zb, Handyverträge und Finanzierungen aufgenommen hat, würde ich diese gerne anfechten. Ich habe den zuständigen Richter auch gefragt, er meint ich müsse eine Kopie meines Betreuerausweises hinschicken und die Verträge anfechten. Soweit hab ich das ja kapiert, mein Problem ist nur, das er die Verträge für jemand anderen gemacht hat, somit keine Gegenstände bei sich hat. Die Person ist auch ein Betrüger, Polizei bekannt usw, und hat seine Einsamkeit ausgenutzt. Nun ja, meine Frage ist einfach, da er keine Verträge hat, da die Person sie an sich genommen hat, und natürlich auch alle Geräte ect, kann ich da überhaupt was machen? Schließlich kann ich die finanzierten Geräte nicht zurückgeben... Hat da jemand vllt schon Erfahrungen gemacht? Kann ich sonst auch einfach ne anzeige machen wegen Diebstahl? Schließlich sind es seine Geräte... Tut mir leid wenn alles etwas wirr klingt, ich hoffe ihr versteht mein Anliegen trotzdem. Liebe Grüße
3 Antworten
Da hast du etwas falsch verstanden. Nur weil du nun Betreuerin bist, ist er nicht automatisch geschäftsunfähig. Und erst recht nicht für die Vergangenheit. Wobei man nicht ausschließen kann, dass er beim Vertragsschluss an sich geschäftsunfähig war. Ist er zum Vertragsabschluss durch Täuschung bewogen worden, ist eine Anfechtung auch nur in engen Grenzen möglich.
Wenn das im Gutachten steht, dann ist das etwas anderes. Die in der Zukunft geschlossenen Verträge sind dann auf jeden Fall nichtig und du hättest kaum Mühe, das nachzuweisen. Für die in der Vergangenheit geschlossenen Verträge wird es etwas schwieriger. Das Gutachten muss in diesem Falle die vergangenen Zeiträume konkret ansprechen, was in den meisten Gutachten so nicht vorkommt, wenn in der Auftragserteilung dies nicht gefordert wurde. Ob er irgendwelche Geräte (wohl Kaufgegenstände) hat, ist irrelevant für die Nichtigkeit der Verträge.
Anfechten ist die falsche Bezeichnung. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftsunfähigen sind ohne weiteres unwirksam. Das Problem besteht allerdings darin, dass man bei Volljährigen die Geschäftsunfähigkeit z.Zt. des Vertragsabschlusses nachweisen muß.
Also ich weis, das 2 Gutachten gemacht wurden, worin stand das er geschäftsunfähig ist, die waren glaub ich im November, und nun im Dezember hat er eine Finanzierung bei einer Bank angeschlossen, über einen Elekrofachhändler. Da ich wie gesagt keine Verträge habe, weis ich nicht was es überhaupt war. Ich würde aber meinen, da die Gutachten da schon gestellt wurden, das ich aus dem "Kredit" wieder herauskomme, oder liege ich da falsch? Vielen dank für die schnelle Antwort :)
Schreib die Geschäftspartner an, weise Dich als Betreuer aus und bitte zunächst einmal um Kopien der Rechnungsunterlagen. Kannst ja allgemein schreiben, dass es um Erstellung eines Vermögensstatus geht. Nur wenn Du genaue Informationen über die Vorgänge hast, weißt Du ja, ob Du aus den Verträgen raus kommst.
Ja das hatte ich auch vor, ich habe auch bereits die Verträge angefordert. :)
Ich habe so eine Erfahrung noch nicht gemacht, aber ich würde vermuten, dass eine Anzeige wegen Diebstahl nicht viel Erfolg haben dürfte, denn dein Großvater wird ihm diese Geräte ja freiwillig überlassen haben.
Was du auf jeden Fall machen kannst und auch solltest ist diese Verträge sofort zu kündigen.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass es ein Problem werden könnte nachzuweisen, dass dein Großvater zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüße schon nicht mehr geschäftsfähig war.
anke für die schnelle Hilfe, also zu dme Zeitpunkt waren schon 2 Gutachten erstellt, worin stand das er geschäftsunfähig ist, danach hat er eine Finanzierung abgeschlossen. Also nachweisen könnte ich Dies. Nur wegen der Geräte mach ich mir Sorgen, die wollen die sicher zurück >.<
Liebe Grüße
Nein nein, das ist mir vollkommen klar. Nur bevor ich den beschluss erhalten habe, waren eine Psychologin und eine vom Landkreis da, die geprüft haben inwieweit Betreuung besteht usw. Dort habe ich bereits angesprochen as er Verträge abgeschlossen hat und nicht einmal weis wofür. Die haben beide gesagt, das ist kein Problem, da die Gutachten besagen das er Geschäftsunfähig ist, und auch wenn er jetzt einen Vertrag abschließt, dieser nichtig wird. Soweit ist das klar, aber mir geht's nur drum, das er die Geräte nicht hat. Und die werden wohl nicht die Verträge kündigen wenn man nicht die Geräte zurückgeben kann. Trotzdem dir vielen dank für die Antwort :)