Durch meine spielsucht beim wettanbieter pokerstars 4000 Euro über PayPal eingezahlt doch kein Geld auf dem Konto was nun ?
Ich habe mich informiert und gelesen das sie das Geld nicht einklagen können da Glücksspiel nicht erlaubt ist stimmt das ?
5 Antworten
Nicht einklagbar.
Allerdings schmeißt Dich paypal raus und Du landest bei online casinos auf schwarze listen.
Böse Briefe von infoscore und ksp kommen.
Ernstgemeint? Briefe immer öffnen
Ja aber die machen doch nur einem angst oder? Da kann echt nichts passieren oder?
Weck den chuck norris in Dir ;-)
Die Forderung ist in Deutschland nicht einklagbar
Check den link von reekmann
okay danke
Ergänzung: Sehe zu, dass du eine (erneute) Therapie machst und höre mit dem Blödsinn auf. Geh meinetwegen Lotto spielen, wenn du Glücksspiel magst.
Und sorge dafür, dass du bei allen Casinos und Online-Bezahldiensten lebenslang gesperrt wirst. Damit du gar nicht erst wieder mit so einem Mist anfangen kannst.
Pokerstars nicht, aber PayPal. Also schau, dass PayPal die Einzahlung storniert (NICHT deine Bank die Lastschrift), ansonsten hast du das Inkasso von PayPal am Hals.
Paypal klagt auch nicht ( siehe den reekmann link)
Verkäuferschutz anmelden und Geld mit der Begründung in DE Illegal zurück holen. Die Rücklastschriftkosten hast du dennoch zu tragen an Paypal.
Im Übirgen machst du es dir extrem einfach nach der Art "ich bin halt krank, ich kann nichts dafür".
Naja, es gibts auch legale glücksspiele mit Geld.
Versuchs erstmals mit dem Paypal Käuferschutz dies zurück zu verlangen, wenn keine möglichkeit besteht Gerichtlich klären.
So pauschal kann man das nicht sagen !
Aber wenn du eine Leistung bezogen hast und wusstest das du es nicht bezahlen kannst so nennt sich das Betrug und ist ein Straftatbestand
Die Krankheit aber stärker da kann ich nichts für
In dem Fall nicht.
ich habe nachweise das ich spielsüchtig bin seid Jahren hatte schon eine Therapie hinter mir
Wenn Du die paypal lastschriften stornierst landest Du auf schwarze listen und wirst bei online casinos nicht mehr bedient.
Für den betrug braucht man folgende Tatmerkmale:
1. Vorsatz
2. Täuschung
3. Vermögensschädigung
4. Bereicherung.
Bei einem illegalen (!) Wettanbieter, das heißt, bei einem außerhalb des deutschen Glücksspielgesetzes bzw. ohne Lizenz, wird aber kraft Gesetz keine Verbindlichkeit begründet. Deswegen gibt es keinen Vermögensschaden und keine Bereicherung. Damit keinen Betrug.
Man kann moralisch davon halten, was man will. Aber einklagbar ist das für PayPal nicht.
In Deutschland nicht lizenzierte Glücksspielanbieter können und werden hierzulande nicht klagen. Das steht fest.
Die Briefe dann einfach nicht öffnen kann ja nichts passieren oder ??