Durch Hagel wurde die Dachrinne beschädigt. Aufgrund dessen kam es zum Wassereintritt im Keller.Muss die Wohngebäude aufgrund Hagel-Folgeschaden zahlen?
3 Antworten
Wenn der kausale Zusammenhang wirklich so ist wie hier beschrieben dann ja, das würde als Folgeschaden von der Gebäudeversicherung übernommen werden.
In den Bedingungen für Wohngebäudeversicherungen heisst es bei Sturm/Hagel i.d.R.: "a)... durch die unmittelbare Einwirkung auf versciherte Sachen ..." Also, die Dachrinne ist eine versicherte Sache.
Und weiter: "als Folge eines Schadens nach a) an versicherten Sachen ...". Natürlich sind auch die Kellerwände, -decken und -fußböden versicherte Sachen.
Außerdem ist regelmäßig das Eindringen von Regen in das Gebäude durch Öffnungen die durch Hagel entstanden sind und die ein Gebäudeschaden darstellen versichert.
Insofern, sage ich mal vorsichtig (weil nicht genau klar wird welches Wasser wie in den Keller gelangt ist) "Ja".
Wenn du Elementarschäden versichert hast ............
Hagel ist ein Elementarschaden.
... seit wann?
.... und warum sieht meine das anders? Machen die etwa etwas verbotenes?
In der Versicherungswirtschaft werden bereits langjährig Sturmschäden versichert. Üblich ist es, in Form der verbundenen Wohngebäudeversicherung gemeinsam mit der Feuerversicherung, auch den Versicherungsschutz gegen
Sturm inklusive Hagel und
Leitungswasser (kein Elementarschaden)
zu erwerben.
So jedenfalls Dein Link. Dann ist ja alle gut, oder?
Dann solltest du mal deine Versicherung wechseln. Du hast wahrscheinlich so einen billigen Internet-Tarif, wo diese Schäden nicht versichert sind. In einer normalen Wohngebäudeversicherung sollte man Elementarschäden versichert haben.
Aber die haben in dir wohl das richtige ahnungslose Opfer gefunden. hahahahaa
Ach ja ?
Unsinn !
Peinlich, peinlich !
Du hast keine Ahnung und kannst noch nicht einmal Deine eigenen links lesen.
Unsinn, was hat denn das mit Elementarschäden zu tun ?