Durch Artikel 79GG dürfen Art.1 und 20 nicht abgeschafft werden, kann ich denn Art79 abschaffen?

4 Antworten

Gem. Art. 102 GG werden solche Fragen bei ng. abgeschafft!

Warum wird was abgeschafft?

HÄ?

Im Artikel 79 des Grundgesetzes ist keine Rede davon, dass er auch selbst geschützt ist. Man spricht dabei übrigens von der so genannten "Ewigkeitsklausel". In der Rechtswissenschaft geht man aber davon aus, dass er auch, obwohl nicht ausdrücklich erwähnt, ebenfalls davon umfasst ist. Andernfalls wäre der Artikel 79 III, wie du schon erkannt hast, wenig sinnvoll (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel).

Vollkommen korrekt.
Diese Ewigkeitsklausel ergibt sich ja gerade aus Art. 79 Abs.3 GG, wonach keine Grundgesetzänderung erfolgen darf, die welche Rechtsstaatlichen Grundsätze der palamentarischen Volksdemokratie aufgehoben wird.

Durch Artikel 79GG dürfen Art.1 und 20 nicht abgeschafft werden, kann ich denn Art79 abschaffen?

Wer bist DU, Angela Merkel?...das DU Teile des GG abschaffen willst....

Ich bin es auch nicht und mache mir über die Zukunft unserer Nation Sorgen! Durch solche Lücken sind in der Weimarer Republik die Nazis an die Macht gekommen und es ist schön, dass es noch Leute gibt, die sowas nicht wollen und solche gefährlichen Lücken erkennen.

Außerdem ändert nicht Angie das GG, sondern der Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheiten.

@Extincteur

Es gib viel gefährlichere Möglichkeiten wie irgend jemand oder etwas an die Macht kommt, was dem von damals gleicht....und das wird heute schon als völlig legal angesehen....

Eine Grundgesetzänderung braucht es dafür nicht...das schützt sogar diese Jemand/Etwas....niemals würde von ihnen jemand auf den Gedanken kommen, das GG zu ändern....noch nicht.

Wer das GG ändern kann, ist mir bekannt......bin ein guter Bundesbürger! Aber es soll ja schon mal Fälle von Größenwahn gegeben haben...

@XXungerechtXX

Glücklicherweise sind aber die Notstandsrechte gegen solche Größenwahnsinnige eingeschränkt worden.

"bin ein guter Bundesbürger"... Aha, deshalb regst du dich also auch auf, dass sich jemand um die Wahrung unserer Grundrechte Sorgen macht. So sieht also ein "guter Bundesbürger" aus. Na prima...

@Extincteur

du darfst gern sachliche Kritik üben, ich bezweifel allerdings, dass du das kannst, nachdem du 2 Zeilen gelesen hast!

Im übrigen, rege ich mich nicht auf! Ich frage mich nur, wie eine so größenwahnsinnig sein kann und fragt: "Kann ich das GG oder Teile davon ändern....."

Da der Artikel "die Gliederung des Bundes und der Länder" usw. schützt, ist er unter dieser Formulierung mit inbegriffen. Wie schon von anderen Antwortgebern erwähnt, ist dies eine "Ewigkeitsklausel": Der Artikel verbietet seine eigene Abschaffung und existiert damit theoretisch für immer.