Düsseldorder Tabelle 2021. Warum wird der Unterhalt nicht gerundet?

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Bei den von Dir genannten Beträgen handelt es sich nicht um den Unterhalt. Der Unterhalt wird in der Düsseldorfer Tabelle auch für 2021 in vollen Zahlen angeben. Bei Beträgen wie den erwähnten 283,50 Euro handelt es sich um den Zahlbetrag, also um den Unterhalt abzüglich halbem Kindergeld. Das ist nur eine Abkürzung: eigentlich müsste erst der volle Unterhalt an den betreuenden Elternteil gezahlt werden, dann müsste der betreuende Elternteil dem anderen Elternteil das halbe Kindergeld auszahlen. Wenn man das miteinander verrechnet, kommen eben xyz,50 Euro dabei heraus.

Das liegt daran, dass der Mindestunterhalt der Tabelle A zu entnehmen ist. Nur der tatsächliche Zahlbetrag weicht davon ab und zwar wegen der Differenz die sich aus dem Kindergeld ergibt. Erst dann kommt es zu den ungeraden Beträgen.

Der Mindestunterhalt ist und bleibt aber ein gerader Betrag.

§ 1612 a hat somit nichts mit dem abzuziehenden hälftigen Kindergeld zu tun.

Der Prozentsatz drückt die Steigerung des Richtsatzes der jeweiligen Einkommensgruppe gegenüber dem Mindestbedarf (= 1. Einkommensgruppe) aus. Die durch Multiplikation des gerundeten Mindestbedarfs mit dem Prozentsatz errechneten Beträge sind entsprechend § 1612a Absatz 2 Satz 2 BGB aufgerundet. 

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Der Mindestunterhalt in Stufe 1 bei einem Kind zwischen 0 und 5 sind also 393 Euro. Das der Unterhaltszahler sich davon das halbe Kindergeld abziehen darf, ändert ja nichts am Gesamtergebnis.

In Stufe 1 bei Kindern zwischen 6 und 11 sind es 100 % - in dem Fall 451 Euro. Würde man das umrechnen für Stufe 1 Kinder 0-5 mit 87% kämen nur 392,37 Euro heraus Und genau nach Gesetzestext wird diese Summe eben aufgerundet auf 393 Euro.

Würde es keinen Unterhaltszahler geben, dann würde man bei Unterhaltsvorschuss diese Summe inkl. Kindergeld auch bekommen.