Dürfte man vor Jobcentern und Arbeitsagenturen mit Bewerbungsdienstleistungen werben?

3 Antworten

Die Fußgängerzone bzw. der Bürgersteig vor dem Job-Center gehört der Kommune, und die erteilt oder versagt Genehmigungen für das Verteilen von Flugblättern.

In der Regel legen die Bewerbungsdienstleister ihre Flyer z. B. direkt im Berufsinformationszentrum aus.

Ob die Besucher mit so etwas vor Ort angesprochen werden wollen, bezweifle ich. In der Regel wird es schon so sein, dass man von seinem Hausrecht Gebrauch macht und Werbeaktionen unterbindet. Diese sind in meinen Augen auch nicht nötig, da diejenigen, die diese Dienstleistungen anbieten, sowieso in Kontakt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stehen. 

Davor geht es wen es   öffentliches Eigentum ist.