Dürfte ich mit jeder gekauften Musik als DJ auflegen?

3 Antworten

In aller Kürze: ja!

Für gewerbliche Events muss lediglich der Veranstalter noch einmal seperat GEMA zahlen. Der DJ zahlt seinen Anteil der GEMA bereits mit dem Erwerb der Musik.

Aber Vorsicht! Bei der digitalen Vervielfältigung von CDs, also dem Einlesen als MP3, sind diese digitalen Kopien nach dem Tarif VrÖ nochmals zu lizensieren!

Hier auch alles zu dem Thema: http://www.dj-lexikon.info/gema---co..html

Nein. Zu der Sache mit der Anmeldung müssen noch die AGB der Händler beachtet werden. Einige verbieten die Nutzung der bei ihnen erworbenen Titel außerhalb des privaten Rahmens.

Werde ich mir mal durchlesen :)
Danke

So ein Unsinn. Das hat mit der Wiedergabe an sich rein gar nichts zu tun.

Sofern es im privaten Rahmen ist immer. Ist es eine öffentliche Feier, muss der Veranstalter die Tätigkeit/Anwesenheit eines DJ bekanntgeben/bei der GEMA anmelden um dann zu zahlen.

Also müsste ich mich darum kümmern oder er .

Also würde er auch die Strafe zahlen wenn das nicht angemeldet werden würde oder würde ich Ärger bekommen

@leerron

Nein, der Veranstalter muss sich drum kümmern & hätte im Zweifel auch zu bezahlen. Aber das klärt man ja vorher :)

Ja klar :)
Danke :)

Bei öffentlichen Veranstaltungen müssen sowohl der Veranstalter bzw. Veranstaltungsort und auch der DJ Gema-Gebühren bezahlen.

Als DJ musst du dich nur um die Lizenzierung deiner Musik kümmern. Dafür ist es am einfachsten du schließt einen Pauschalvertrag über 500 neue Songs pro Jahr ab. Das deckt dann die öffentliche Wiedergabe ab.

Der richtige Tarif heißt VR-Ö, https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-vr-oe/

@djrewerb

In dem Beispiel hat der DJ die Musik legal und käuflich erworben. Eine nochmalige Lizensierung nach VrÖ ist nicht erforderlich!