Dürfte ich ein "Kuchen-Catering ohne Meister anbieten?

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Hi

Ich bin gelernter Bäckermeister. Ich würde sagen...klar kannste machen. Warum? Ganz einfach ...Meister wird überbewertet...den brauchste nur wenn du ausbilden willst!

Du darfst backen und verkaufen nach Lust und Laune...solange du Dich an die Regeln hälst...also Gewerbe anmelden und das wars dann auch schon. Du oder deine Cheffin muß nätürlich im Besitz einer gültigen Konzession (Speise- und Schankwirtschaft) sein.

Beachte nur eins KEIN Straßenverkauf und NICHT auf Vorbestellung bei DIR! Wenn deine Cheffin natürlich die Anfragen entgegen nimmt, hast du ja damit nichts zu tun! ;-)

Bei weiteren fragen wende Dich an die IHK...oer besser deine Cheffin, denn letzendlich ist es ja ihr Laden!

MfG Habi :;-)

Danke für die ausführliche Antwort! Der Typ von der Handwerkskammer hat mir gesagt, dass ich den Meister brauche um gewerblich Kuchen anzubieten (quasi in dem Bereich Gewerbe anzumelden), ABER hat man ein Bistro braucht man das nicht! Wo ist da die Logik? NAtürlich hat meine Cheffin ne gültige Konzession! Und ich habe auch nen Gesundheitspass! Wenn das allerdings über meine Cheffin laufen muss, kann ich mich ja eigentlich doch nicht selbständig machen. Ich meine wozu? Dann kann sie doch eigentlich die Bestellung annehmen und mir die Stunden die ich in Ihrer Küche stehe auszahlen. hmmm Mir ging es darum mein Repertoire aus ner Webseite vorzustellen! Ich möchte dann aber nicht plötzlich die Handwerkskammer auf den Matte stehen haben und mir sagen lassen, ich würde illergaler Weise Kuchen auf der Webseite anbieten! Verstehste was ich meine?

@stupidlion

Joa das verstehe ich, aber wenn du den Namen deiner Chefin mit in die Website einbringst, dürfte es doch eigentlich keine Probleme geben.

Könnte ich mir auch irgendwo eine kleine Backstube einrichten ( natürlich odrdnungsgemäß ) und meine Desserts & meinen Kuchen von dort aus verkaufen ? 

Melde ein Gewerbe an und lege ein Gesundheitszeugnis vor. Das brauchst du sicher, wenn du mit Lebensmitteln arbeitest.

Die IHK ist dein bester Ansprechpartner. Vielleicht bekommst du sogar noch eine Unterstützung vom Arbeitsamt.

Viel Erfolg!

Hallo,

wollte mal vermelden was sich so getan hat! Ohne Meister darf ich kein "Tortengewerbe" bzw. "Backgewerbe" anmelden. Was man machen kann ist ein Café eröffnen und dort sein Selbstgebackenes verkaufen. Das darf man, weil (Begründung IHK) man hier Bäckergesellen/Meistern bzw. Konditoren nicht Konkurenz mach! Ich meinen Augen totaler quatsch! Natürlich macht man das! Aber gut. Ich habe inzwischen ein paar mal für das Café in dem ich jobbe gebacken & meine Sachen sind super angekommen.

Da ich aber erst mein Studium beenden möchte, werde ich mich die nächsten Monate erstmal darauf konzentrieren. Danach kann ich immer noch backen!

Tipp für nicht in diesem Beruf ausgebildete Mitmenschen, macht ein Café auf, oder backt als angestellte für ein kleines Café, dort werden auch gern gute Hobbybäcker(innen) genommen.

Hallo,

ich wollte nachfragen wie es denn jetzt nach nunmehr zwei Jahren bei dir aussieht?

Bin auf deine Frage gestoßen, weil ich auch vorhabe meine Kuchen und Torten zu verkaufen und auch auf das selbe Problem "Meiser" gekommen bin...

Würde gerne ein Café aufmachen, aber habe auch schon gelesen, dass man dan den Kuchen nur im Café essen darf und nicht als ein ganzes für einen Geburtstag zum Beispiel verkaufen darf...

Ich hoffe du hast einen Weg gefunden und kannst mir weiterhelfen.

LG Lisa

Hallo monsbons,

ich wollte dich fragen, was aus deinem Gewerbe geworden ist. Ich backe auch sehr gerne, nur leider habe ich keinen Meister. Ich habe mich im Internet schon sattgelesen, alles was Meisterzwang betrifft. Das einzige, was ich gefunden habe ist, dass man evtl. Reisegewerbe anmelden kann, nur das ist nicht das was ich gerne möchte, da bei dieser Gewerbeart sehr große Einschränkungen sind. Könntest du mir bitte verraten ob es bei dir geklappt hat, und wenn ja dann wie??? Bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Meister brauchst Du nicht warum auch könnte mir aber sehr Gut vorstellen, das ein Gesundheitspass verlangt wird.