Dürfte der Gerichtsvollzieher wegen 40 Euro Strafe die Wohnung öffnen lassen?

21 Antworten

Ich glaube kaum, dass die 40,- € eine Geldstrafe i.S.d. StGB sind.

Vielleicht gibst du uns mal Kontext, dann können wir dir auch was zu deinen Rechten sagen. Wenn du es natürlich soweit hast kommen lassen, dass der GV sich meldet, hast du ziemlich lange auf dem Baum gepennt und fast alle Züge sind abgefahren.

Wenn du rechtskräftig festgestellte Schulden hast, darf der Gerichtsvollzieher diese betreiben und sich auch gegen deinen Willen Zutritt zu deiner Wohnung verschaffen um eine Pfändung durchführen zu können.

In Haft kommst du nur, wenn z.B. eine Geldstrafe nicht eingetrieben werden kann und du keinen Antrag auf soziale Arbeit gestellt hast.

Ansonsten gibt es die Möglichkeit der Erzwinungshaft, wenn der Gläubiger verlangt, dass du die Vermögensauskunft abzulegen und du dich weigerst.

Ich hatte das schon so verstanden als Geldstrafe weil geblitzt worden oder ähnliches.

@Xipolis

Auch wenn Bußgelder nicht bezahlt werden die wenn nötig beitrieben im zwangsverfahren ab 5€ (Parkgebühren)

Drei x Anfahrt +,kosten das läppert. Der GV muss ja sein Gehalt auch verdienen. wenn er nach A11 oder oGV A12

Natürlich darf er das.

Und es sind nicht nur die 40 € Strafe - es kommen die Gerichtskosten dazu, Kosten für Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieherkosten etc. - also sicher so was um die 100 €.

Daher ist er auf dein Angebot nicht eingegangen.

Gibt es nicht ein Gesetzt zur verhältbnismäßigkeit?

Vor allem gibt es ein Gesetz, seine Schulden zu bezahlen. In Haft wirst Du nicht kommen, denn in Deiner Wohnung findet sich bestimmt irgendetwas, was einen Wert > 40 € hat und gepfändet werden kann. Also wird keine Abgabe einer Vermögensauskunft nötig sein.

Du hast noch die Wahl, wie Du es gerne hättest. Kurz und schmerzlos, oder aber mit dem vollen Programm (dafür etwas teurer). Merke: Der ganze von Dir verursachte Zusatzaufwand geht auf Deinen Deckel.

Tue dir selbst den Gefallen und zahle schnellstmöglich die offenen Schulden. Egal wie hoch dein monatliches Einkommen ist. Im Vergleich zu dem was noch dazu kommen kann, sind 40,-€ noch Peanuts. Dir am ende nur selber in den Hintern beißen wirst, nicht eher gezahlt zu haben.

Was jetzt deine eigentliche Frage angeht: Egal ob 5, 15, 50 oder 500,- € - Für die Öffnung zur Pfändung ist die Höhe der eigentlichen Strafe erst einmal irrelevant. Wenn du dem Gerichtsvollzieher den Zutritt verwährst, er sich mit polizeilicher Unterstützung den Zutritt verschaffen wird. 

Soweit habe ich es und werde ich es selber nie kommen lassen. Habe derzeit auch eine offene Geldstrafe im vierstelligen Bereich. Glaub mir, ich bin mehr als froh wenn das endlich aus der Welt ist. Von daher dir nur den Tipp geben kann, für selbiges zu sorgen. Selbst wenn du Familie, Freunde oder Bekannte fragst. 

Du hast vor allem das Recht, deine Schulden zu bezahlen. Ansonsten musst Du auch für alle Kosten aufkommen, dir bei der Vollstreckung anfallen.

Ich erkläre dir mal, was weiter passiert:

Ratenzahlung mit 5€ pro Minat - das ist ein schlechter Witz, da wird der GV voraussichtlich nicht darauf eingehen.

Also steht er demnächst wieder vor deiner Tür .

Wenn Du nicht öffnest, dann ruft er die Polizei und einen Schlüsseldienst.

Damit ist er dann ruck-zuck in deiner Wohnung.und deine Schulden haben sich um ca. 150€ vergrößert. Deinen neuen Schlüssel kannst Du dir dann beim nächsten Polizeirevier abholen.

Selbst wenn er dort nichts Pfändbares findet, dann gibt es meistens Anhaltspunkte für weitere Optionen.

Findet er z.B. Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen, dann wird er eine Konto- bzw. Lohnpfändung veranlassen. Das führt dann idR zu Ärger mit der Bank oder dem Chef.

Kurz: Der GV kommt meistens an sein Geld - es stellt sich nur die Frage, welche unangenehmen Konsequenzen dabei auf dich zukommen.