Dürfen Unternehmen dem Bewerber nach Absage sagen, warum sie abgesagt haben?

6 Antworten

Auskunftspflicht hat ein Unternehmen nicht. Es ist auch nicht jeder Angestellte bevollmächtigt, solche Informationen weiterzugeben. Ein Unternehmen muss eine Absage nicht Rechtfertigen.

Hallo!

Grundsätzlich dürfen sie es schon, allerdings müssen sie es nicht.

Ich finde es aber durchaus gut, wenn sie es begründen --------> und zwar insofern, damit die Bewerber wissen,w as sie ggf. falschgemacht haben bzw. was den Adressaten der Bewerbung nicht so gut gefiel --------> in diesem Sinne sollten sie wissen, was sie beim nächsten Versuch besser machen könnten!

Hoffe, ich konnte helfen :)

Wenn der Bewerber zu alt ist kann der AG es doch überhaupt nicht sagen, ansonsten kann der Bewerber eine Entschädigungszahlung verlangen.

Was hat dann der Bewerber bitteschön falsch gemacht wenn er zu alt ist?

Natürlich dürfen sie das aber sie müssen nicht. Wenn sie es nicht tun, empfinde ich das allerdings als Fehler. Man sollte Bewerber nicht "verärgern". Sien sind immerhin oder weiterhin potenzielle Kunden und sprechen Empfehlungen aus. Außerdem könnte man den Bewerbern über Fehler unterrichten, damit er sie bei anderen Gesprächen nicht mehr macht.

VG

Natürlich dürfen sie es!

Dein Kumpel meint wahrscheinlich etwas anderes: Es ist gesetzlich verboten, Bewerbern aus bestimmten Gründen abzusagen, nämlich immer dann, wenn so eine Absage diskriminierend ist. Zum Beispiel, wenn jemandem abgesagt wird, weil er oder sie eine Frau oder homosexuell ist, dunkle Hautfarbe hat etc., d.h. immer bei Ablehnungen, die mit der Eignung für die Stelle nichts zu tun haben.

Also kann natürlich eine Filmproduktionsfirma für die Rolle des Nelson Mandela einem weißhäutigen Bewerber absagen, weil er die falsche Hautfarbe hat. Wenn es aber um die Stelle als Regieassistent geht, wäre die Absage mit der Begründung rechtswidrig.

Wenn eine Firma einem Bewerber aus diskriminierendem Grund abgesagt hat und dies dem Bewerber auch mitteilt, so ist nicht das Mitteilen rechtswidrig (wie Deine Frage vermutet), sondern die Absage selbst.

Natürlich wird die Firma einen solchen Ablehnungsgrund geheim halten - man kann ihn ja kaum nachweisen.

Deswegen ist es so wichtig, dass sich ein vorurteils- und diskriminierungsfreies Denken wirklich bei allen Menschen durchsetzt, denn allein durch Gesetze ist es nicht zu erreichen.

  

 

Selbstverständlich dürfen sie das!