Dürfen Sie das Fernsehkabel einfach abschneiden?

7 Antworten

Grundsätzlich (also Ausnahmen gibt es) muss ein Handwerker die Einsatzstelle so verlassen, wie er sie vorgefunden hat. Daher würde ich den Vermieter informieren und mit ihm die Lage besprechen.

Der alte Zustand sollte danach wieder hergestellt sein. Das muss kein Kabel auf der Außenwand sein, da hätte ich schon als Vermieter nicht zugestimmt. Eine Verletzung der Außenhaut ist immer schädlich.

Trotzdem habt Ihr natürlich das Recht auf freien Informationszugang. Dafür müsst Ihr vermutlich dem Vermieter eine Frist geben, kann man auch freundlicher machen. Indem man fragt, wie lange er zur Klärung braucht und wie lange es dann dauern wird.

Wenn das so freundlich nicht funktioniert, dann werdet Ihr wohl einen Anwalt brauchen. Der dann aber wieder neue Fristen setzt. Diese Tätigkeit werdet Ihr wohl selber bezahlen müssen, wenn Ihr keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe habt. Aber was das bedeutet erklärt auch der Anwalt.

Sie können vom Verursacher Schadenersartz fordern.

Ich bin mir sicher, dass die das nicht dürfen.. Bist du dir denn sicher, dass die es wirklich waren? Vielleicht hat sich ja jemand einen dummen Scherz erlaubt oder so? Also wenn die es waren, müssen die das wieder ersetzen. Ansonsten kannst du ja Anzeige erstatten..

Die waren es, ein Mitarbeiter hat es zugegeben. Er hat gemeint, der Chef habe das so gewollt, weil sie es eilig hatten.

wenn der Vermieter einverstanden ist mit dem Kabel und ein Mitarbeiter das Abschneiden zugegeben hat, dann würde ich die Firma schriftlich auffordern, das sofort wieder in Ordnung zu bringen nd zwar mit einem neuen Kabel (nicht mit einem geflickten altem).

Wahrscheinlich steht das Gerüst noch, wenn das erstmal weg ist wird es viel teurer, Deshaln Einschreiben per Posteinwurf verwenden.

Die Firma muss alle Kosten übernehmen, einschließlich in Betriebnahme.

Solange noch ein Gerüst steht, ist das leicht zu beheben. Die paar Meter Kabel kosten bestenfalls € 25.--, und sind in wenigen Minuten montiert. Also bei der Firma reklamieren respektive beim Vermieter. Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch zu bedenken, dass das Verlegen von Kabeln auf der Fassade grundsätzlich nicht zulässig ist. Die Verkabelung gehört ins Haus, nicht außen aufgenagelt.