Dürfen sich eigentlich Stadtteile von deutschen Städten ausgemeinden und eine selbstständige Gemeinde wiederherstellen?

6 Antworten

Wie schon dargestellt ist hier das Landesrecht zunächst mal genau zu erforschen. 

Steht dieses einem Mehrheitsbeschluss der sich ausgemeinden wollenden wahlberechtigten Bürger entgegen steht der Klageweg offen. 

Möglich ist es also durchaus. 

Ratsam ist in einem solchen Fall sich sehr genau die eigenen Argumente anzusehen. Denn mit einem einfachen Willen der nicht näher begründet wird ist es sicherlich nicht getan.

Eine Ausgemeindung hat schließlich manche Folgen. Da sind Verwaltungsfragen zu klären, Finanzfragen..... Und zwar BEVOR der Weg beschritten wird. 

Hei, Solnnis, nein, dazu bedarf es eines Landesgesetzes. Wie ja auch die Gebietsreform und die Eingemeindungen nicht von oben verfügt worden sind, sondern per Gesetz beschlossen wurden. Gelungen ist - glaube ich - einmal die  "Entlassung" von Wesseling aus der Stadt Köln, nachdem Wesseling zunächst  nach Köln eingemeindet worden war.

Also: Ein Stadtteil kann sich nicht von sich aus ausgemeinden.

Grüße!

Einfacher geht die Eingemeindung, die von oben verfügt wird. Oft will sich auch eine kleine Gemeinde an eine große anschließen wegen der Geldmittel. Die sog. Gemeindegebietsreform hat inzwischen ein paar mal zugeschlagen und es sind Großgemeinden entstanden, die wiederum für die Bürger eine Belastung darstellen wegen der weiten Ämterwege. Eine Rückabwicklung ist schwierig, das muss der Ortsteil in seiner Mehrheit auch wollen. Dass Orte mit anderen Orten nicht zusammen gehen wollen, das gibt es. Aber einer Rückabwicklung steht wohl das Gesetz entgegen. Das müsste vom Landratsamt eine Ausnahme erfolgen. Und was wäre der Sinn? wieder eine bessere Versorgung der Ortsbewohner mit ihren Anliegen, kann ich verstehen.

Die Gemeinde sind keine selbständigen Rechtsträger. Ihre rechtlichen Befugnisse bestehen nur, weil sie Ihnen vom jeweiligen Land verliehen wurden. Auch Umgliederungen können daher vom Land verfügt werden.

Die Bewohner des Stadtteiles müssten einfach nur genug politischen Druck aufbauen, damit sich der Landtag damit befasst.

Die Großgemeinde "LAHN" - durch Gebietsreform (von oben) entstanden,

mußte nach deutlicher Ablehnung durch ein Bürgervotum wieder aufgelöst werdem..... Freiwillige Zusammenschlüsse halten länger....