Dürfen Rollstuhlfahrer besoffen durch die Stadt fahren?
Man darf ja besoffen durch die Stadt laufen.
Was ist aber,wenn man nicht mehr laufen kann und desshalb in einem Rollstuhl sitzt ? Denn ein Rollstuhl ist auch ein Kraftfahrzeug,und Kraftfahrzeuge darf man eigtl. nicht besoffen fahren.
Danke für hilfreiche Antworten.
13 Antworten
Ein Rollstuhl ist auf keinen Fall ein Kraftfahrzeug. Es ist höchstens mit einem Fahrrad vergleichbar. Ohne Unfall und Behinderung anderer darf man da 1.6 Promille haben!
Für Elektrorollstühle gibt es eine rechtsprechung, die hier zu finden ist.
http://www.jurablogs.com/de/ab-16-promille-blutalkohol-droht-rollstuhlfahrern-ein-fahrverbot
Für handbetriebene Rollstühle gibt es keine Promillegrenze. Der Rollstuhlfahrer gilt in diesem Fall als Fußgänger.
Betrunken darf man auch kein FZ führen. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf KFZ. Ein Rolli gilt aber als FZ. Ein Bekannter von mir bekam sogar ein Verbot aufgebrummt ein Fahrrad zu führen weil er mehrfach unkoordiniert auf der Strasse herum fuhr.
Auch ein Fahrradfahrer darf nicht betrunken auf seinem Rad durch die Straßen fahren!
Sobald andere Menschen durch dieses Verhalten gefährdet sind, ist es nicht ok. Wenn er Leute anfährt oder ohne rücksicht auf die Straße fährt, sollte die Polizei eingeschaltet werden.
Insofern es ein elektrischer Rollstuhl ist, gibt es da sicher Gesetze.
Ein handgetriebener Rollstuhl ist hingegen ja per Definition schon kein Kraftfahrzeug.