Dürfen Polizisten lügen?

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Gem. § 136 a I StPO ivm § 163 a IV StPO ist es den Polizisten verboten bei der Vernehmung den Buschludigten zu Täuschen. Z.B. der Polizist darf nicht, wahrheitswidrig behaupten, der Komplize hat bestanden oder es gebe Fingerabdrücke. Tut er das, ist die Aussage nicht verwertbar(Beweisverwertungsverbot). Abzugrenzen ist die verbotene Täuschung (Lüge) von der erlaubten kriminologischen List (Fangfragen, Ausnutzen eines Irrtums). Das Problem in der Praxis ist, dass es meistens nicht beweisbar ist, dass der Polizist getäuscht hat.

Ein weiteres Problem ist, dass bezüglich des Geständnisses zwar ein umfassendes Verwertungsverbot besteht, wird aber aufgrund des Geständnisses die Tatwaffe mit Fingerabdrücken gefunden, so darf sie als ein Beweismittel verwertet werden. (Keine Fernwirkung des Beweisverbots--Anderer Meinung ist die fruit of the poisonous tree Doktrin)

Behaupten, dass der Partner schon gestanden hat: Verboten, aber kommt leider vor.

Behaupten, dass Beweise vorliegen: Streitig. Bei Vorspiegelung einer erdrückenden Beweiskette, die eigentlich gar nicht vorhanden ist: Unzulässig.

Polizist verschweigt (!) dass das Opfer tot ist: M.E. unproblematisch.

Gut, gut, mein Sohn! )))))

Laut meines Wissens ist dies zwar nicht erlaubt, wird aber dennoch praktiziert. Denn ein Geständnis eines Angeklagten ist ein Geständnis. DIe inforrmation fälschlich erworben zu haben wäre dann wieder eine Anklage gegen den Ermittler, wenn dieser sagt, es wäre anders gewesen und im zweifel für den Angeklagten, sprich den Ermittler

Dürfen sie.