Dürfen Polizisten auf einen weglaufenden Täter schießen?

4 Antworten

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Im Gefahrenabwehrrecht der jeweiligen Bundesländer ist der Schusswaffengebrauch gegen Menschen geregelt. Es gibt zwei Möglichkeiten um die Schusswaffe gegen Menschen einzusetzen. Um Angriffs oder Fluchtunfähig zu machen. 1. Zum Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder 2. Um eine Person an der Flucht zu hindern die dringend verdächtigt wird ein Verbrechen begangen zu haben und sich der Identitätsfeststellung oder der vorläufigen Festnahme durch Flucht zu entziehen versucht. Also kurz und knapp, man darf auf Menschen schießen um diese an der Flucht zu hindern. (natürlich unter besonderen Voraussetzungen)

Jetzt steht das so auf schwarz auf weiß, aber haben die meisten Polizisten hier überhaupt den Mum dazu ? Ich glaube viele würden Angst über mögliche Konsequenzen haben..

@Ask4Answer

Natürlich gibt es auch das. Allerdings solltest du nicht vergessen, dass ein Schusswaffengebrauch immer eine Ausnahmesituation darstellt. Vor dem Schusswaffengebrauch hat sich schon einiges abgespielt, mental konnte sich niemand darauf einstellen und die Nerven kochen bei allen Beteiligten hoch. 

Es gibt Beamte, die vollmundig verkünden, dass sie nie schießen würden - und dann,  wenn sie dann selbst in einer vergleichbaren Situation stecken, als erste die Waffe ziehen. 

Eine derartige Situation als Dritter zu beurteilen ist immer sehr schwer, da man sich kaum darein versetzen kann. Ich habe selbst eine Situation erlebt, die innerhalb von Sekunden eskalierte und zu einer Geiselnahme mit Schießerei führte (sie konnte fast unblutig beendet werden).

Ich sag mal so. Ein Polizist der rechtlich sicher ist und die Verhältnismäßigkeit wahrt, wird den Mumm dazu haben und es tun wenn er es für nötig hält. Der andere Polizist wird es sein lassen. Du hast schon recht, die meisten Polizisten schießen in Deutschland erst wenn sie selbst in den Lauf gucken.

Ich kenne den Vorfall. Naja ist mal einer der sich getraut hat. Die Möglichkeit dazu zu schießen gibt es in Deutschland sicherlich jeden Tag. Es wird aber nicht gemacht. (Was meiner Meinung auch gut so ist)

@Szwab

Den Vorfall?

Also ich hab auf Anhieb zwei aus den letzten beiden Jahren gefunden...

Ja, sehr wenig wie ich finde.

Das ganze ist geregelt in §53 & 54 des PolG.

Grob gesagt gilt: 

1. Es muss die letze Möglichkeit sein

2. Niemand Anderes darf gefährdet werden, außer unmittelbare Lebensgefahr liegt vor

3. Ein Schuss auf Gegenstände, der den gleichen Effekt hat, darf nicht mehr möglich sein

4. Ein tödlicher Schuss ist nur dann zulässig, wenn unmittelbare Lebensgefahr oder Verletzung nur so verhindert werden können. Sonst ist ein Schuss, bspw. ins Knie, Mittel der Wahl

Ergänzung: Das PolG ist das Gesetz des Landes Baden-Würtemberg. 

Die anderen Länder, haben andere Gesetze, die inhaltlich aber ähnlich sind.

Ein Bsp. siehst du bei exxonvaldez für Berlin.

 Es geht ja keine Gefahr aus, wenn ein Täter von Polizisten wegläuft und versucht irgendwie abzuhauen, 

Und genau das ist ein Trugschluss. Die Schusswaffengebrauchsbestimmungen erlauben auch bei flüchtigen Tätern - die eine Straftat mit einer bestimmten Qualität begangen haben - den Schusswaffengebrauch. Bleibt der aktive Schwerkriminelle in Freiheit, stellt alleine dieser Fakt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Unser Staat kann nicht dulden, dass diese Gefahr weiterhin besteht. 

Es gibt daher eine gesetzlich geregelte Güterabwägung zwischen den öffentlichen Sicherheitsbelangen und der Unversehrtheit bzw. des Lebens des Täters. Und da fällt der Täter einfach hintenrunter. 

Man darf aber dennoch nicht vergessen, dass der Schusswaffengebrauch die allerletzte Möglichkeit ist, den Täter zu fassen.

Man darf aber auch nicht vergessen, dass dabei Menschen in den Hinterkopf geschossen wird, die wegrennen*!

(*Eine der unaggressivsten Handlungen, die ich mir vorstellen kann.)

@exxonvaldez

exxon, du hast das nicht verstanden. Hier geht es nicht um irgendwelche Filmduelle aus Wildwestfilmen. Hier geht es um das Beispiel eines flüchtenden Schwerkriminellen, der zB bei Entkommen Morde verüben würde. Dein Kommentar ist komplett daneben.

@ettchen

Falsch! Es geht um einen flüchtenden Verdächtigen!

Das ist sehr verschieden von "schwerkriminell"!

Das kann so allgemein nicht beantwortet werden. Polizei ist Ländersache und die verschiedenen Landespolizeien haben unterschiedliche Regelungen.

Grundsätzlich gilt aber, dass dieses aus US-Filmen und -Serien bekannte Rumballern auf Fliehende in der dargestellten Form nicht gestattet ist, weder in Deutschland noch in den USA.

Leider ist das Rumballern in den USA oft keine Filmfiktion, sondern traurige Realität. Und auch wenn es verboten ist, passiert den Schützen nichts oder kaum etwas. 

Da bin ich schon froh, in Deutschland zu leben wo die Polizei anständig ausgebildet ist und den Schusswaffengebrauch nicht als erste und einzige, sondern letzte Lösungsmöglichkeit bei Konflikten sieht.

@furbo

Schon richtig, ja. In den USA musst du aber auch bei einer simplen Verkehrskontriolle damit rechnen, dass ein Waffennarr seine Wumme zieht und losballert. Ist insgesamt kaum mit der Situation hier vergleichbar.
Was ich ja auch eher meine, ist dieses Hinterherschießen auf Fliehende, das in diesen Serien immer sofort getan wird, selbst wenn da bloß jemand, der nur verhört werden soll, ins Auto springt und losfährt. Das macht auch in den USA kein Cop.

@ettchen

Was ich ja auch eher meine, ist dieses Hinterherschießen auf Fliehende, das in diesen Serien immer sofort getan wird, selbst wenn da bloß jemand, der nur verhört werden soll, ins Auto springt und losfährt. 

Wohl wahr. Dummerweise gibt es immer wieder Menschen, die diese Fiktion für bare Münze nehmen und es in die Wirklichkeit projizieren.