Dürfen mir meine Vermieter einen Ersatzschlüssel verweigern?

13 Antworten

Laß Dir einfach einen Schlüssel nachmachen mit dieser Karte und verweise auf das u. g. Urteil 

Die Kosten für einen teuren Schlüsseldienst liegen je nach Anfahrtsweg bei mehreren Hundert €

Einen Ersatzschlüssel braucht man immer. Das Argument, man könne quasi "untervermieten" ist Blödsinn, man darf immer Besuch empfangen, das darf Niemand verwehren.

Verweigert der Vermieter den Zweitschlüssel nach diesem Urteil, würde ich ihm die Schlüsseldienstkosten in Rechnung stellen

Was nützt ein teures Schließsystem wenn wie bei uns die Tür aus Pappmaché besteht ?

Guckst Du mal hier zu einem mieterfreundlichen Urteil 

http://www.urteile-mietrecht.net/Hausschluessel.html

Wenn der Vermieter ohne Dein Wissen & Deine Erlaubnis in der Wohnung war, ist das noch Hausfriedensbruch

http://www.immo-magazin.de/mietrecht-hausfriedensbruch-vermieter-hat-kein-allgemeines-kontrollrecht-fur-die-wohnung-des-mieters/

Für die Wohnungstür,würde ich einfach ein Neues Schloss einbauen.

Kann Dein Vermieter nicht verbieten.

Die Idee hätte meine sein können, weil ich das auch gemacht habe!

warum diese Unkosten, wenn es einen gesetzlichen Anspruch auf einen zweiten Schlüssel gibt, den der Vermieter zur Verfügung stellen muss?

(Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.10.1990
- 103 C 406/90 -)

@jofischi

Warum die Unsicherheit, dass der Vermieter dann trotzdem noch weitere Schlüssel für MEINE Wohnung besitzt?

@jofischi

Alleine schon damit der eventuell keinen Schlüssel hat.@jofischi

@Wippich

Was soll das, jofischi. Gibt Dir der Vermieter zwei, hat er vielleicht selbst noch 2. Gibt er Dir 4 hat er vielleicht noch einen 5. Schlüssel. Woher will man das wissen?

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter zum Mietbeginn sämtliche vorhandenen Schlüssel für die WET, den Briefkasten und den Keller auszuhändigen. Dabei muss der Vermieter dem Mieter mindestens zwei Schlüssel für diese Schlösser sowie die Hauseingangstür kostenlos übergeben. Für jede weitere Mietpartei einen zusätzlichen Schlüssel.

Auf Wunsch des Mieters muss er diesem ermöglichen (auf dessen Kosten) weitere Schlüssel zu haben für diverse Fälle. Das gehört auch zur Verpflichtung des Vermieters die vertragsgemäße Nutzung zu gewährleisten.

Mit dem Austausch des SZ für die WET  durch den Mieter hat er noch immer nicht die Möglichkeit, mit einem weiteren Schlüssel die Hauseingangstür zu öffnen bzw. dies für Andere zu ermöglichen.

Notfalls darfst du zumindest zunächst den zweiten Schlüssel einklagen.

Tausch doch einfach das Schloss. Wenn Du ausziehst, baust Du das alte wider ein.

Schlösser mit mehreren Ersatzschlüsseln bekommt man im Baumarkt.

man tauscht nicht das gesamte Schloss, nur den schließzylinder

@TroIIinger

Bist aber heute ein Klugscheisser... :-)  Aber recht haste.

Was?? Ich kenne es so, dass man DREI Schlüssel bekommt!

Mach dir einfach einen nach, immer vorausgesetzt, dass es keine Schließkarte gibt.

 Ich kenne es so, dass man DREI Schlüssel bekommt!

Ist aber falsch.

Eine Mieter = zwei Schlüssel

Jede weitere Person dann ein weiterer Schlüssel.


@johnnymcmuff

Dann hatte ich Glück, muss man auch mal haben...