Dürfen mir 2 Wochen Leistungen vom Jobcenter gestrichen werden, wenn ich im Ausland Probe arbeite?

5 Antworten

Hi,

ich halte das Angebot des spanischen AG für unseriös und würde dir von dieser Aktion abraten. Vermutlich hast du in Spanien auch kein Versicherungsschutz.

Danke für die Rückmeldung. Den spanischen Arbeitgeber kenne ich bereits persönlich und stehe seit 6 Monaten mit ihm in Kontakt. Ich halte ihn für seriös und vertrauenswürdig. Mein Problem liegt leider beim Jobcenter...

@SignoraB

Den spanischen Arbeitgeber kenne ich bereits persönlich und stehe seit 6 Monaten mit ihm in Kontakt. Ich halte ihn für seriös und vertrauenswürdig.>

Irgendwie klingt das ein bischen nach nem abgekarteten Spiel. Bischen Urlaub, Chillen und dann dem "Onkel" mal für paar Tage bischen zur Hand gehen. Und dann die Flugkosten noch vom Amt bezahlt bekommen, das wäre doch ideal, oder?

Wenns nicht so ist, dann sei mir bitte nicht böse.

Wenn der Job erst im nächsten Jahr beginnen soll, geht es dann nicht, dass du mit dem Arbeitgeber einen anderen Termin für die Probearbeit vereinbarst? Dann fährst du eben nicht jetzt, sondern erst in 3 Wochen und beantragst für diese Zeit Ortsabwesenheit (sofern du diese Zeit nicht schon verbraucht hast).

Allerdings empfinde ich 2 Wochen unbezahlte Probearbeit auch als zuviel. Das JobCenter kennt sich ja sicher mit Arbeitgebern aus, die ihre Arbeit von Praktikanten oder eben Probearbeitern kostenlos erledigen lassen und möchte diese Praktiken nicht noch unterstützen.

Wenn sie dir 2 Wochen die Regelleistung sperren wollen, kommst du besser weg, wenn du die Reise einfach ohne Genehmigung antriittst. Dann kann der Jobvermittler dir nur eine 10% Sperre wegen nicht zum Termin erscheinen bzw. 30%. für eine nicht angetretene Arbeitsstelle reinwürgen. Beidem kann man aber widersprechen. Eine andere Möglichkeit wäre ein Krankenschein kurz vor antritt der Reise. Da kann der Jobvermittler dir gar nichts. Ein Arzt hat dir ja eine Krankheit bescheinigt!

Ich würde mir die Gelegenheit nicht entgehen lassen und lieber auf die 110 Euro Reisekosten verzichten. Die kriegst du wieder rein, indem du Bewerbungskosten für 22 schriftliche Bewerbungen beantragst.

Dann kann der Jobvermittler dir nur eine 10% Sperre wegen nicht zum Termin erscheinen bzw. 30%.

Nö.
Kommt es raus, gilt Folgendes: § 7 Abs. 4a enthält einen Leistungsausschluss. Hieraus folgt, dass nicht genehmigte Abwesenheiten grundsätzlich zu einer Aufhebung der Bewilligungsentscheidung (§ 40 i. V. m. § 330 SGB III i. V. m. § 45 bzw. § 48 SGB X) mit Verpflichtung zur Erstattung überzahlter Beträge (§ 40 i. V. m. § 50 SGB X) führen.

D.h. es gibt möglicherweise nicht nur eine Sanktion, sondern die gesamte Leistung ist für die Dauer der Ortsabwesenheit futsch.

Ist es eine willkürliche individuelle Entscheidung oder welche Grundlagen hat das Jobcenter, festzulegen, dass 2 Wochen für ein Vorstellungsgespräch mit Kennenlernphase zu lang sind?

Jein.
In der Regel werden da jobcenterinterne Vorgaben greifen, wobei es m.W. - und Vermittlerkram ist nicht mein Ding, sondern Leistungsrecht - heutzutage Konsens ist, dass 2 Wochen kostenloses Probearbeiten unüblich und unnötig sind ... zumindest wenn es keine hochkomplizierten Jobs betrifft.

Macht sich der spanische Arbeitgeber tatsächlich strafbar, indem er mich 2 Wochen Probe arbeiten lässt?

Das muss nach spanischem Recht beurteilt werden; und das kenne ich nicht einmal ansatzweise - und dein Vermittler mutmaßlich auch nicht.

Und welche Grundlage hätte der Jobvermittler meinen jetzigen Antrag auf Ortsabwesenheit abzulehnen... nur weil er jetzt weiß, dass ich fliege?

Eine Grund wäre, dass du die drei Wochen schon weg hast; ein anderer Grund wäre, dass du frisch arbeitslos geworden bist oder er eine Maßnahme oder einen Vermittlungsvorschlag für dich hat. Letztlich liegt es - wie es so schön heißt - im pflichtgemäßen Ermessen.

Und selbstredend werden bei einer normalen Ortsabwesenheit keine Reisekosten getragen.

Die Rechtslage bei Probearbeit sieht in etwa so aus:

A) Dein Chef zahlt den Mindestlohn oder das ortsübliche Gehalt (oder das Tarifgehalt, so er muss) - wenn nicht, holt das Jobcenter sich das Geld direkt von deinem Chef laut

SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen und

SGB X § 115 Ansprüche gegen den Arbeitgeber (1) Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über.

B) Die einzige Ausnahme steht in SGB III § 45, Maßnahmen zur Erprobung von Wackelkandidaten auf dem Arbeitsmarkt. Hier muss der Chef die Maßnahme (Praktikum, Arbeitserprobung, Anlernen) aber beim Jobcenter beantragen!

Ein Praktikum für lau kannst du zwar versuchen auf dem Rechtsweg durchzusetzen - aber wie will die Widerspruchsstelle des Jobcenters das begründen? Oder das Sozialgericht danach?

Aber du kannst auf diesem Rechtsweg deine Ortsabwesenheit versuchen durchzusetzen - was allerdings nicht einfach ist, wenn der Rechtsweg hört, dass du in der Zeit schwarz arbeiten wolltest (was es de facto ist ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Mein Tipp: Abwesenheit melden, hinfahren, Arbeiten, Job kriegen, viel Geld verdienen! Und wenn es keinen Job gibt, freut sich sicher ein spanischer Anwalt, vom Chef das übliche Gehalt für die zwei Wochen Arbeit einzuklagen ;-).

Immer daran denken: in Spanien gilt spanisches Arbeits- und Sozial-Recht.