Dürfen meine Eltern Miete von mir verlangen?

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klasse Eltern hast du. da würde ich ja glatt mal zu Jugendamt gehen. die können dir helfen bei deinen Eltern auszuziehen.

Du darfst aber jetzt auch nicht einfach ausziehen bzw. die dürfen dich nicht einfach raus schmeißen, denn deine Eltern müssen die bis zum 25 Lebensjahr unterstützen. Und wenn du ausziehen solltest, müssen deine Eltern für dich Unterhalt zahlen. bzw. dir das Unterhaltsgeld geben.

Beim Jugendamt war ich schon mal vor einiger Zeit, die haben mich in ne Pflegefamilie gesteckt (allerdings nur Übergangspflege) und solange auf mich eingeredet bis ich wieder nach Hause gegangen bin.

Und naja, für die letzten 2 - 3 Monate in Deutschland brauch ich da jetzt nicht nochmal hingehen denk ich, aber gut zu wissen, dass sie immer noch für mich verantwortlich sind.

Unterstützen durch Elten heißt aber nicht,selbst im Gegenzug faul auf der Haut zu liegen und mich nicht an den Pflichten beteiligen, die ich auch habe. Faulheit und Müßiggang wird im übrigen auch nicht vom Jugendamt unterstützt. Glücklicherweise.

Was erwartest Du? Du liegst auf der faulen Haut und willst Dich durchfüttern lassen?

Arbeite doch einfach im Restaurant mit und es herrscht Frieden. Für mich ist es verständlich, dass das Deinem Stiefvater nicht gefällt, wenn Du einfach nichts machst und auch noch auf seine Kosten lebst.

Sie könnte doch wo anders auch arbeiten und Geld verdienen, wenn sie will. So eine Einstellung wie von dir finde ich einfach nur scheiße. Wenn du Kinder hättest, würdest du mit ihnen so umgehen?

@exarchia

Sie könnte doch wo anders auch arbeiten und Geld verdienen

na logo, es hält sie ja niemand davon ab...

@exarchia

Nur zur Info. Ich habe Kinder

ja, da ist durchaus was dran, was spricht dagegen, ein bisschen mitzuarbeiten, wenn man derzeit sonst nichts macht. Und in 6 Wochen bist du ja eh wieder weg..

Mal ein kleiner Auszug aus dem Gesetz:

§ 1619 BGB - Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Na dann, ab ins Restaurant und mithelfen - das Gesetz ist auf der Seite Deiner Eltern!

Das trifft hier aber nicht zu, das die Fragestellerin 18 und damit nach dem Gesetz kein Kind mehr ist...

@XtraDry

Es geht hier um Kinder im Sinne des Abstammungsrechts des BGB, nicht um die Definition aus § 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII!

Selbst mit 30 ist die Fragestellerin noch ein Kind ihrer Eltern, obwohl sie nach dem SGB - übrigens schon seit dem vollendeten 14. Lebensjahr - nicht mehr als "Kind" bezeichnet wird.

Das Kind gehört noch dem elterlichen Hausstand an und wird von den Eltern unterhalten - somit ist dieser Paragraph einschlägig.

wenn sie immer noch kindergeld für dich kriegen, dürfen sie das nicht

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

@blondie1705

ganz einfach: solange eltern kindergeld kriegen, sind sie auch dazu verpflichtet, für das kind zu sorgen- d.h., dass sie es nicht rausschmeißen dürfen, und sie dürfen auch keine miete verlangen, weil sie kindergeld kriegen...

Hmm, dein Stiefvater scheint erwartet zu haben, dass du gleich mithilfst im Geschäft. 'Rede erst mal mit deine Mutter und danach vrsucht halt nochmal in Ruhe mit deinem Stiefvater zu reden... So schnell rausschmeissen können und werden sie nicht tun. Ich weiss nicht wie lange er schon deinem Stiefvater ist... vielleicht findet er, dass er schon lange genug für dich Bezahlt hat... nun ja, er hat wohl gleich gewußt, dass deine Mutter eine Tochter hatte. Versuche ruhig zu bleiben... bald bist in Irland... juhu