Dürfen meine Begleiter beim begleitenden Fahren mit 17 angetrunken sein?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Nein, dann darfst du auch nicht fahren. 92%
Ja, du darfst trotzdem fahren, auch wenn deine Begleiter be-/angetrunken sind 8%

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, dann darfst du auch nicht fahren.

Würde ich meinen. Dazu aber folgendes:

5.6 Welche Konsequenzen hat es, wenn die Begleitperson unter der Wirkung von Alkohol oder Drogen steht?

Solange bei der Begleitperson keine deutlichen Ausfallerscheinungen erkennbar sind, wird die Polizei in der Regel lediglich die Weiterfahrt unterbinden. Ist allerdings die Begleitperson so berauscht, dass sie ihre Aufgaben gar nicht mehr wahrnehmen kann (Begleitperson schläft auf dem Beifahrersitz ihren Rausch aus) wird der junge Fahrer so behandelt, als wäre er ohne Begleitperson unterwegs.

Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm#1Grundlagen

Deine Begleitpersonen (Deine Eltern) haben sich an die 0,5 Promilleregelung zu halten.

Aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 48a Absatz 6 geht folgendes hervor:

(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie

  1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, (...)

Soweit so gut. Viel Spaß heute Abend!

Also wenn du nach einem Glas Wein und nach nem Bier 0,5 Pormille hast.... Dann guten Durst :D

@farodin1

Also wenn du nach einem Glas Wein und nach nem Bier 0,5 Pormille hast.... Dann guten Durst :D

sind bei einem 80kg schweren Mann ca. 0,4‰, mehr nicht.

und über den Abend verteilt (ein gemütliches Abendessen dauert ca. 2 Std) wirds weniger

sehr gute Antwort @Shian

so muss eine Antwort aussehen, DH!!!!

So sind die Bestimmungen, ein Glas dürfen sie trinken, eben nicht mehr als 0,5 %o. Deshalb kann ich auch keine der beiden von Dir gegeben Punkte abhaken.

Welche Vorschriftenmuss die Begleitperson in Bezug auf Alkohol beachten?

Sie darf auf keinen Fall die 0,5 Promille-Grenze erreichen und/oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Nein, dann darfst du auch nicht fahren.

Lasst es, dafür war der Weg zum Führerschein zu lang und teuer!!

Nein, dann darfst du auch nicht fahren.

Du hast einen Begleiter, der darauf aufpasst, dass du Ordentlich fährst, bis du dann 18 bist... Wie soll dein ''Begleiter'' aufpassen, wenn er an/betrunken ist?!

Nein, dann darfst du auch nicht fahren.

NEIN auf garkeinen fall das ist dann als ob du allein ohne begleiter fahren würdest und das ist ordnungwiedrig