Dürfen Lehrer vor dem Unterricht die Handys abnehmen?

12 Antworten

Ein Lehrer ist daher grundsätzlich dazu berechtigt, ein Handy für den Zeitraum des Schulunterrichts wegzunehmen, wenn der Schüler damit gegen die Hausordnung verstößt oder den Unterricht stört. Nach dem Unterricht kann der Schüler das Handy wieder heraus verlangen.Die Lehrerin kann daher weder zivilrechtlich noch strafrechtlich belangt werden, weil sie nach dem Gesetz gehandelt hat. Sie muss keinen Schadenersatz zahlen für die Zeit, in der der Schüler das Handy nicht nutzen konnte und sie hat auch keinen Diebstahl oder eine Unterschlagung begangen, so lese ich die Literatur zu NRW.

grubenschmalz  28.09.2015, 19:03

Eine Hausordnung kann aber nicht die generelle Mitnahme von Handys verbieten, sondern nur den Gebrauch.

Liegt kein Gebrauch des Handys vor, liegt auch kein Grund für eine erzieherische Maßnahme nach §53 SchulG vor.

An vielen Schulen ist es üblich, vor Klassenarbeiten und Prüfungen die Handys in einer Box zu sammeln. Das ist völlig in Ordnung. Bei uns an der Schule werden bei solchen Gelegenheiten inzwischen auch internetfähige Uhren eingesammelt. Somit soll Unterschleif vermieden werden.

In vielen Schulordnungen sind Handys auf dem kompletten Schulgelände verboten. Da dürfen die Lehrer dann jederzeit zuschlagen und das Handy einkassieren. Wenn das bei euch so geregelt wurde, ist das auch ok.

Nach den Schulgesetze nein allerdings unterschreibt man im Normalfall die schulregeln wo höchst wahrscheinlich drinne steht das Handy aus der Schule bleiben müssen

Dann nimm das Teil doch nicht mit in die Schule. Oder kauf dir für die Schule ein billiges!

Natürlich ist es erlaubt. Bei Prüfungen wie dem Abitur ist es sogar vorgeschrieben.