Dürfen Lehrer volljährigen Schülern verbieten das Schulgelände während der Pausen zu verlassen?

11 Antworten

sie dürfen es, wenn die haus/schulordnung entsprechend abgesegnet wurde. denn in der GK sind ja auch Eltern- und Schülervertreter. Damit erlangt die Schulordnung Verbdindlichkeit und Gesetzeskraft. Festhalten oder so dürfen einen die Lehrer aber nicht. Das dürfte allerdings die Schulleitung, denn die hat, was viele nicht wissen, Polizeigewalt, darf also auch Taschen und so untersuchen... Ich verstehe die Regelung aber nicht, denn ich als Lehrer hätte keine Lust, diese Ordnung durchzusetzen.

Die Schulunfallversicherung ist eine unbedingte Versicherung. Der Versicherungsfall und Leistung tritt auch dann ein, wenn sich der betreffende Schüler nicht an die Schulordnung hält. Im Übrigen besteht für die Erziehungsberechtigten (Eltern) immer die Möglichkeit, die Schule von der Aufsichtspflicht zu befreien, obwohl gerade diese Frage von Schulen immer gegenteilig beantwortet wird. Aber auch nur, um ihren Erziehungsanspruch durchzusetzen. Manchmal auch gegen den Willen der Eltern und gegen geltendes Recht. So gibt es Schulen, an denen von den Klassen ab 9, die Hofpausen auf öffentlichen Plätzen, vor dem Schulgebäude abgehalten werden. Hier ist eine Einwilligung der Eltern notwendig, so dass der gemeinsame Erziehungsauftrag und die Aufsichtspflicht der Schule nicht zum tragen kommt. Ich persönlich, übernehme in den Hofpausen, meinen 16jähr. Sohn, in meine Aufsicht und gebe ihm die Möglichkeit, im Auto zu rauchen. Das Auto ist privater Bereich und somit wird das Verbot, in der Öffentliochkeit zu rauchen, nicht verletzt. Unbedingt zu beachten ist, dass das Erziehungsrecht der Eltern immer Vorrang hat.

Im Rahmen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht dürfen sie das durchaus. Auf dem Schulgelände sind die Schüler versichert. Verlassen sie das Schulgelände zwischendurch, besteht kein entsprechender Versicherungsschutz mehr.

schattenstern  07.10.2008, 20:18

genau. heisst im klartext: sollte euch irgendwas passieren SEID IHR NICHT VERSICHERT. die verbieten das nicht aus spaß oder weil sie es wollen, sondern weil sie es müssen! das ist übrigens in allen schulen so (zumindest bei denen, die ich kenne!)

guruguddy  17.04.2019, 11:13
@schattenstern

und soll man sich von den versicherungsgesellschaften jede Freiheit nehmen lassen??

gri1su  17.04.2019, 11:34
@guruguddy

und soll man sich von den versicherungsgesellschaften jede Freiheit nehmen lassen?? 

Das hat damit überhaupt nichts zu tun.

Du denkst garantiert anders, wenn in einem Schadensfall hohe finanzielle Forderungen auf dich zukommen - mal ganz abgesehen von gesundheitlichen Aspekten.

guruguddy  17.04.2019, 11:38
@gri1su

Es geht darum das die Versicherungsgesellschaften es einem nicht verbieten dürfen.Wozu brauche ich eine Versicherung wenn diese alle Risiken ablehnt.

Wenn sie einem jede Freiheit nimmt nur weil sie bei einem Schadensfall nicht bezahlen will.

Hallo, ich schließe mich der kirsche812 an und möchte hinzufügen, dass die Lehrer das Hausrecht haben und im Sinne der Hausordnung dies verbieten können; der Gegensatz hierzu ist, dass sie das Betreten der Schule für schulfremde Personen verbieten können. Außerdem ist es noch eine versicherungstechnische Angelegenheit. MfG

Hi habe ich was verpasst?? Es geht doch um volljährige Schüler - was soll da das Gerede von der Aufsichtspflicht. Sollen die Schüler etwa eine Bescheinigung ihrer Erziehungsberechtigten beibringen? Können sie sich selbst ausstellen!!