Dürfen Lehrer volljährigen Schülern verbieten das Schulgelände während der Pausen zu verlassen?
Für unsere Schule gibt es einen Entwurf für eine neue Hausordnung in der steht,dass den Schülern nicht gestattet ist das Schulgelände während der Pausen zu verlassen. Jedoch wurde diese Hausordnung noch nicht von der Gesamtkonferenz genehmigt. Vor einigen Jahren mussten Schüler, die noch nich volljährig waren und das Schulgelände während Pausen oder Freistunden verlassen wollten eine Genehmigung der eltern in der Schule abgeben. Nun sollte diese Genehmigung immer noch gelten,oder? Außerdem kann man doch 18 oder 19-jährigen Schülern nciht verbieten mal kurz zur Kaufhalle nebenan zu gehen oder draußen zu rauchen(wo sollten sie sonst rauchen,denn in der Schule und im Schulgelände ist dies nicht erlaubt). Darf mich ein Lehrer also vom Verlassen des Schulgeländes hindern indem er mich nicht vorbeilässt bzw. mich festhält? Laut Art. 11 GG "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet" dürfte man dies erwachsenen Schülern doch nicht verbieten. Wäre schön,wenn jemand eine Antwort darauf weiß. LG
11 Antworten
sie dürfen es, wenn die haus/schulordnung entsprechend abgesegnet wurde. denn in der GK sind ja auch Eltern- und Schülervertreter. Damit erlangt die Schulordnung Verbdindlichkeit und Gesetzeskraft. Festhalten oder so dürfen einen die Lehrer aber nicht. Das dürfte allerdings die Schulleitung, denn die hat, was viele nicht wissen, Polizeigewalt, darf also auch Taschen und so untersuchen... Ich verstehe die Regelung aber nicht, denn ich als Lehrer hätte keine Lust, diese Ordnung durchzusetzen.
Die Schulunfallversicherung ist eine unbedingte Versicherung. Der Versicherungsfall und Leistung tritt auch dann ein, wenn sich der betreffende Schüler nicht an die Schulordnung hält. Im Übrigen besteht für die Erziehungsberechtigten (Eltern) immer die Möglichkeit, die Schule von der Aufsichtspflicht zu befreien, obwohl gerade diese Frage von Schulen immer gegenteilig beantwortet wird. Aber auch nur, um ihren Erziehungsanspruch durchzusetzen. Manchmal auch gegen den Willen der Eltern und gegen geltendes Recht. So gibt es Schulen, an denen von den Klassen ab 9, die Hofpausen auf öffentlichen Plätzen, vor dem Schulgebäude abgehalten werden. Hier ist eine Einwilligung der Eltern notwendig, so dass der gemeinsame Erziehungsauftrag und die Aufsichtspflicht der Schule nicht zum tragen kommt. Ich persönlich, übernehme in den Hofpausen, meinen 16jähr. Sohn, in meine Aufsicht und gebe ihm die Möglichkeit, im Auto zu rauchen. Das Auto ist privater Bereich und somit wird das Verbot, in der Öffentliochkeit zu rauchen, nicht verletzt. Unbedingt zu beachten ist, dass das Erziehungsrecht der Eltern immer Vorrang hat.
Im Rahmen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht dürfen sie das durchaus. Auf dem Schulgelände sind die Schüler versichert. Verlassen sie das Schulgelände zwischendurch, besteht kein entsprechender Versicherungsschutz mehr.
und soll man sich von den versicherungsgesellschaften jede Freiheit nehmen lassen??
und soll man sich von den versicherungsgesellschaften jede Freiheit nehmen lassen??
Das hat damit überhaupt nichts zu tun.
Du denkst garantiert anders, wenn in einem Schadensfall hohe finanzielle Forderungen auf dich zukommen - mal ganz abgesehen von gesundheitlichen Aspekten.
Es geht darum das die Versicherungsgesellschaften es einem nicht verbieten dürfen.Wozu brauche ich eine Versicherung wenn diese alle Risiken ablehnt.
Wenn sie einem jede Freiheit nimmt nur weil sie bei einem Schadensfall nicht bezahlen will.
Hallo, ich schließe mich der kirsche812 an und möchte hinzufügen, dass die Lehrer das Hausrecht haben und im Sinne der Hausordnung dies verbieten können; der Gegensatz hierzu ist, dass sie das Betreten der Schule für schulfremde Personen verbieten können. Außerdem ist es noch eine versicherungstechnische Angelegenheit. MfG
Hi habe ich was verpasst?? Es geht doch um volljährige Schüler - was soll da das Gerede von der Aufsichtspflicht. Sollen die Schüler etwa eine Bescheinigung ihrer Erziehungsberechtigten beibringen? Können sie sich selbst ausstellen!!
genau. heisst im klartext: sollte euch irgendwas passieren SEID IHR NICHT VERSICHERT. die verbieten das nicht aus spaß oder weil sie es wollen, sondern weil sie es müssen! das ist übrigens in allen schulen so (zumindest bei denen, die ich kenne!)