Dürfen lehrer schüler rausschmeissen und dann eintragen dass der schüler nicht anwesend war?

5 Antworten

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Rauswerfen ja, Eintragung nein, denn du fehlst dann ja nicht unentschuldigt, sondern wegen des Lehrers. Würde er dich nicht rauswerfen, wärst du ja da.

Es ist schon das - leider übliche - Rausschmeissen ein sehr fragliches Unternehmen. Ob sie das gesetzlich überhaupt dürfen, ist nämlich nicht klar, weil sie dabei ihre Aufsichtspflicht verletzen! Definitiv völliger Unsinn ist die Androhung, dir dabei eine unentschuldigte Stunde einzutragen! In dem Fall würde ich eine schriftliche Bestätigung von ihr verlangen, die sie unterschreiben muss (!), dass sie dich 1 Stunde vor die Tür gesetzt hat -> damit ist das nämlich "entschuldigt", nämlich per Unterschrift von ihr. Wenn sie das nicht macht, dann gehst du schnurstracks zum Schulleiter/Direktor und erklärst ihm den Sachverhalt und wünschst eine Klarstellung der Frage von wegen unentschuldigtem Eintrag im Zeugnis....

Die Frage ist, was die Ausgangssituation war. Grundsätzlich einmal darf sie dich rauswerfen. Wenn du pünktlich zum Unterricht da warst, braucht sie dafür aber auch einen Grund. Wenn du zuspät gekommen bist, kann sie dir die Teilnahme am Unterricht jedoch untersagen und dir entsprechend auch eine Fehlstunde eintragen. Das hat man an meiner letzten Schule, einer FOS auch getan.

Um es aber nochmal klar zu sagen: sie kann dir keine Fehlstunde eintragen, wenn sie dich dem Unterricht verweisst und du zu Beginn der Stunde da warst.

Welche Maßnahmen hier möglich sind, regelt das Schulgesetz deines Bundeslandes. Ohne zu wissen, in welchem Bundesland du wohnst, lässt sich diese Frage nicht beantworten.

Ja dürfen sie wenn du permanent den Unterricht und deine Mitschüler störst!