Dürfen Lehrer die Schüler in die Ecke stellen ....

10 Antworten

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Nein, solche "Erniedrigungen" und das damit verbundene Schikanieren von Schülern sind altertümlich und heutzutage nicht mehr zulässig.

Solche Disziplinarmaßnahmen sind üblich und zulässig.

@Nenek

Ohja, die altertümliche schikanierende Erziehung. Wie wir alle darunter litten und heute noch darunter leiden müssen. Das können wir den samtbezogenen Kindern heute nicht mehr zumuten :-)

In dem Zusammenhang fällt mir das hier ein:

http://www.europa-host.de/wordpress/so-war-es-frueher/

@Manne67

Jaa, so ist es Manne... @ Nenek: Falsch. Du liegst schlicht und einfach falsch.

@Neome

Fällt bei Störungen im laufenden Unterricht unter erzieherische Maßnahme mit der Absicht eine Verhaltensänderung zu bewirken und ist den meisten betroffenen Schülern heutzutage immer noch angenehmer als zum Direx geschickt zu werden oder einen Tadel nach Hause zu den Eltern geschickt zu bekommen.

@Nenek

Es ist eine laut Rechtsprechung und Gesetz verbotene schikanierende Maßnahme. Und das kannst du mir ruhig glauben.

@Neome

Da kommt es ja wohl immer noch auf den jeweiligen Fall an. In den meisten Fällen wird die Klage wohl abgewiesen werden, wenn es sich nicht gerade um Erst- oder Zweitklässler handelt, die noch nicht die nötige Einsichtsfähigkeit besitzen und sich durch eine solche Maßnahme tatsächlich schikaniert fühlen könnten...

@Nenek

Schon wieder falsch. Was du als juristischer Laie sehen musst, ist folgendes: Jeder Verstoß gegen Grundrechte (in diesem Falle ist es laut geltender Rechtsprechung die Verletzung der Würde des Schülers), wird geahndet. Dabei könnte nichts irrelevanter sein, als das Alter des Schülers und ob dieser sich schikaniert FÜHLT.

Natürlich dürfen sie das, sie dürfen die Kinder auf raus oder zum Direktor oder zur Direktorin schicken. Aber schlagen natürlich nicht ;-)

Falsch... Und rausschicken dürfen sie sie auch nur, solange die Aufsichtspflicht dabei nicht verletzt wird...

@Neome

Das haben auch schon andere vor Dir versucht... Solange sich die Schüler auf dem Schulgelände befinden (was sie auf dem Flur vor der Tür zweifelsohne tun), wird die Aufsichtspflicht nicht verletzt.

@Nenek

Ich habe ja auch gemeint vor die Tür nicht raus auf den Schulhof!!! xD

@Xleft4theDEADxX

Auch auf den Schulhof dürfte man die Schüler schicken, solange dieser zum Schulgelände gehört. Nur nicht in den öffentlichen Raum außerhalb des Schulgeländes.

@Nenek

Aber bei einer großen Schule dauert das runter und wieder rauf latschen ewig, da ist der Unterricht schon vorbei XD

@Neome

Neome , an "unserer" Schule ist es Gang und Gäbe, dass notorische Störer für eine gewisse Zeit auf den Flur vor dem Klassenzimmer geschickt werden. Einige Lehrer ermöglichen sogar das Nachschreiben von Klassenarbeiten mit einem Tisch auf dem Gang, damit der entsprechende Schüler in Ruhe arbeiten kann. Und dann steht auch keine Lehrkraft daneben und wart die Aufsichtspflicht.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so viele Lehrer bewußt gegen irgendwelche, angeblich vorhandenen Richtlinien verstoßen.

ja natürlich wenn man unsinn macht und den lehrern nicht zu hört!! Und wens in der Ecke auch nicht klappt muss man zu schuldirektor !

Ja, aber nur wenn die Schüler bei GF angemeldet sind und dann auch nur, wenn sie Korny97 heißen. Sonnst nicht,...

zu meiner zeit, war das noch so, glaube mir, ich stand sooooooo oft in der ecke, habe alles überlebt. Sonyl